Beschuldigter schweigt zu «Ehrenmord» am Strafgericht Zug

Keystone-SDA
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Region Zug,

Das Strafgericht Zug hat die Verhandlung über einen versuchten Mord am Mittwoch schon nach einem von zwei Terminen abgeschlossen. Derweil der Staatsanwalt von einem «Ehrenmord» sprach, wies der Verteidiger sämtliche Vorwürfe deutlich zurück. Das Urteil steht noch aus.

Strafgericht Zug
Das Strafgericht in Zug. - keystone

Was sich im Dunkel einer Märznacht 2024 am Landsgemeindeplatz Zug abspielte, darüber gingen die Ansichten weit auseinander.

Unbestritten ist: Vier Männer unter Alkohol- und Drogeneinfluss hatten sich eingefunden. Einer von ihnen wurde um etwa 3.30 Uhr von zwei Projektilen getroffen, musste notoperiert werden und landete auf der Intensivstation.

Fast zwei Jahre später steht der mutmassliche Täter vor dem Strafgericht.

Eine klare Version der Ereignisse präsentierte der Staatsanwalt, der den Beschuldigten des versuchten Mordes, der Gefährdung des Lebens, sowie mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz anklagte. Dafür forderte er eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren, eine Geldstrafe und eine Busse.

Gegen 3 Uhr habe das spätere Opfer dem Beschuldigten eine Ohrfeige verpasst. Darauf liess sich dieser in einem Uber nach Hause fahren und kehrte gegen 3.30 Uhr mit einer Pistole zurück.

Auf der Fahrt soll der Beschuldigte zum Uber-Fahrer gesagt haben, wenn sein Vater erfahre, dass er geschlagen worden sei, werde er Schwierigkeiten bekommen.

Dann schoss er mindestens zwei Mal auf seinen Bekannten, wodurch auch die weiteren Anwesenden in Lebensgefahr schwebten. Am Tag nach der Tatnacht hatte der Beschuldigte Kokain im Blut.

Der Staatsanwalt schloss, der Beschuldigte fühlte sich in seiner Ehre verletzt, was nach kosovarischem Gewohnheitsrecht mit Blutvergiessen zu tilgen sei. Er sprach vom Versuch eines Ehrenmords. Dafür gebe es in der Schweizer Gesellschaft keinen Platz.

Als sogenanntes Katalogdelikt droht bei einer Verurteilung wegen versuchten Mordes ein Landesverweis von 15 Jahren.

Hingegen sprach der Verteidiger von der «Dunkelheit und Umnebelung» der Tatnacht. Bis auf die Uber-Fahrt, die den Beschuldigten nach Hause geführt habe, bestritt er den Ablauf der Geschehnisse, wie ihn der Staatsanwalt vorgetragen hatte.

So sei es nicht einmal erwiesen, dass sich der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt am Tatort aufhielt. Die von der Staatsanwaltschaft herangezogenen Bewegungsdaten eines Handys liessen diesen Schluss nicht zu, sagte der Verteidiger. Einzig die Aussagen der Zeugen unterstützten dies. Doch diese seien, angesichts der Alkohol- und Drogeneinflüsse, nicht sehr glaubwürdig.

Die Aussagen des Uber-Fahrers zum Motiv, die dieser von der ersten zur zweiten Einvernahme stark abänderte, seien mit Vorsicht zu geniessen. Dies habe er aus Furcht vor dem Beschuldigten getan, konterte der Staatsanwalt.

Der Verteidiger monierte weiter, am Beschuldigten seien keine Schmauchspuren festgestellt worden, die beim Abfeuern einer Schusswaffe entstehen. Auch die an Patronenhülsen am Tatort und an der Tatwaffe gefundenen DNA-Spuren würden kein einheitliches Bild abgeben.

Kurzum: Der Beschuldigte bestreite die Tatvorwürfe «vehement», so der Verteidiger.

Sollte er dennoch verurteilt werden, sei ein Landesverweis im Sinne eines persönlichen Härtefalls nicht zumutbar. Damit würde er seinem unterstützenden familiären Umfeld entrissen. Für den in der Schweiz heimischen Beschuldigten sei Kosovo «ein fremdes Land».

Gegen Schluss der ganztägigen Verhandlung sagte der Anwalt des Geschädigten, der auch als Privatkläger am Prozess teilnahm, der Verteidiger bleibe die Erklärung schuldig, warum der Geschädigte jemanden falsch beschuldigen soll. Wer die Tat denn sonst begangen haben soll, bliebe ebenso offen.

Der Beschuldigte, der seit dem Morgen nach der Tatnacht in Haft ist, sagte vor Gericht zu alldem nichts. Er kündigte in der Einvernahme zu Beginn der Verhandlung an, keine Aussage machen zu wollen. Er verzichtete auch auf sein Recht auf das letzte Wort. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die mündliche Urteilseröffnung ist für den 25. Februar 2026 vorgesehen.

Kommentare

User #8568 (nicht angemeldet)

Was ich sowie so nicht verstehe ist, man alles von einem Geständnis des Täters abhängig macht, wo er zuerst ein Geständnis macht und am nächsten Tag eben mal so wieder zurücknehmen und die Behörden gängeln kann; hier müsste man mal über die Bücher.

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