Das Bundesstrafgericht verhandelt ab heute Mittwoch den Fall eines IS-Anhängers neu. Der Iraker sei im mittleren Kader der Terrororganisation gewesen.
Schweizerische Bundesanwaltschaft
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona TI. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Erstinstanzlich wurde ein in der Schweiz lebender IS-Anhänger verurteilt.
  • Die Bundesanwaltschaft fordert aber eine Verwahrung für den Iraker.
  • Die Ermittler fanden keine Beweise für die Vorbereitung eines Anschlags in der Schweiz.

Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona beginnt am Mittwoch die Berufungsverhandlung gegen einen 53-jährigen Iraker. Er wurde im Oktober wegen Beteiligung an der Terrormiliz IS zu 70 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Er verbüsst sie im Kantonalgefängnis Frauenfeld. Wegen seines problematischen Verhaltens im Strafvollzug hat die Bundesanwaltschaft ein neues Verfahren eröffnet.

Nach der erstinstanzlichen Hauptverhandlung im September hatte das Bundesstrafgericht den Iraker kurdischer Herkunft am 8. Oktober wegen Beteiligung an der verbotenen Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu einer fast sechsjährigen Freiheitsstrafe sowie 15 Jahren Landesverweis verurteilt. Den von der Bundesanwaltschaft (BA) gestellten Antrag zu einer Verwahrung des Straftäters wies das Bundesstrafgericht damals ab.

Ebenso scheiterte die BA mit ihrem Anklagepunkt, wonach der Iraker Vorbereitungen für einen Anschlag in der Schweiz unternommen habe. Die Ermittlungsbehörde konnte keine entsprechenden Beweise vorlegen. Sowohl der Verurteilte als auch die BA legten gegen das Urteil Beschwerde ein.

Angeklagter war Aktivist «im mittleren Kader» des IS

Für das Gericht galt als erwiesen, dass sich der Mann im tatrelevanten Zeitraum bis zu seiner Verhaftung im Jahr 2017 «in multifunktionaler Rolle und mit grossem Zeitaufwand» für die Terrormiliz IS eingesetzt hatte, er im Kontakt mit Führungspersonen des IS stand und sich als Angehöriger der Terrororganisation sah.

Laut schriftlichem Urteil handelte es sich nicht einfach um einen «Fusssoldanten der Terrororganisation», sondern um einen Aktivisten «im mittleren Kader». Das Gericht spricht von einem «Überzeugungstäter» mit einer «besonders stark ausgeprägten fanatischen Gesinnung». So hatte er seine via Internet im Libanon geheiratet Ehefrau bei ihren Plänen für einen Selbstmordanschlag unterstützt.

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