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    Berner Wirtschaftsstrafgericht weist Postauto-Fall zurück

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    Bern,

    Das Berner Wirtschaftsstrafgericht hat den Postauto-Fall zurückgewiesen – wegen eines schwerwiegenden Mangels.

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    Das Berner Wirtschaftsstrafgericht wies den Postauto-Fall wegen Verfahrensmängeln zurück. (Archivbild) - Keystone

    Das Berner Wirtschaftsstrafgericht hat den Postauto-Fall wegen eines «schwerwiegenden Mangels» zurückgewiesen. Das Bundesamt für Polizei habe erneut unzulässige Verfahrensleiter eingesetzt. Dies teilte das Gericht am Mittwoch mit.

    Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hat im September 2021 zwei Mitarbeiter der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingesetzt, um das Verwaltungsstrafverfahren zu führen. Dafür besteht gemäss dem Berner Wirtschaftsstrafgericht keine formell-gesetzliche Grundlage, wie es in einer Mitteilung schrieb.

    Damit wird das Verfahren zum zweiten Mal an das Fedpol zurückgewiesen. Bereits im Jahr 2018 hatte die Bundespolizei externe und somit unzulässige Verfahrensleiter eingesetzt, wie das Bundesgericht 2022 zum Schluss kam. Der Postauto-Affäre wurde im Jahr 2018 publik. Demnach hat das Unternehmen der Post seit 2007 Erträge aus dem subventionierten regionalen Personenverkehr falsch verbucht.

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    Kommentare

    User #2888 (nicht angemeldet)

    Reine Absicht, um das ganze Ausmass zu verschleiern!

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