Berner Waschküchen-Zoff führt zu happiger Busse
Eine 66-Jährige befestigte in der Waschküche eines Mehrfamilienhauses im Kanton Bern diffamierende Äusserungen, in denen sie ihre Nachbarin beleidigte.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine 66-Jährige beleidigte ihre Nachbarin schwer.
- Alle Bewohner eines Mehrfamilienhauses konnten die Äusserungen lesen.
- Unter anderem bezeichnete die Frau ihre Nachbarin als «asozialen Abschaum der Menschheit».
Im Kanton Bern liess die 66-jährige Bewohnerin eines Mehrfamilienhauses ihrer Wut freien Lauf: In der für alle Bewohner zugänglichen Waschküche befestigte sie ein beleidigendes Schreiben, das sich an eine Nachbarin richtete.
Darin warf sie ihrer Nachbarin vor, ihre Unterwäsche verunreinigt zu haben, wie «20 Minuten» berichtet. Die Pendlerzeitung beruft sich dabei auf einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern.
Sie schrieb, ihre Nachbarin gehöre «in die geschlossene Abteilung einer Klapsmühle». In einer weiteren Mitteilung betitelte die 66-Jährige ihre Nachbarin als «asozialen Abschaum der Menschheit».
Die erste Äusserung wurden als rufschädigend eingestuft. Die «Abschaum»-Beleidigung verletzt gemäss Staatsanwaltschaft zudem den Anspruch der Nachbarin auf menschlich-sittliche Geltung.

Die 66-Jährige wurde wegen übler Nachrede sowie Beschimpfung gemäss «20 Minuten» zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. 1280 Franken muss sie zahlen, wenn sie sich innerhalb der nächsten zwei Jahre noch etwas zuschulden kommen lässt.
Unbedingt entrichten muss die Frau eine Busse von 320 Franken sowie Verfahrensgebühren in Höhe von 300 Franken.