Eine Seeländer Gemeinde zeigt einen Sprayer an, der ihr Schulhaus besprüht haben soll. Die Massnahme bleibt erfolglos.
Graffiti Bild
Bild von Graffiti in einer Stadt. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine bisher unbekannte Person besprüht ein Schulhaus in einer Seeländer Gemeinde.
  • Der eingereichte Strafantrag war leider nicht vollständig.
  • Aufgrund dieses Fehlers muss die Gemeinde die Verfahrenskosten selbst tragen.
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Die Schulwand einer Seeländer Gemeinde wurde im September 2022 mit Graffitis verschmiert. Daraufhin hat die Gemeinde einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft wegen Sachbeschädigung eingereicht.

Der entscheidende Fehler

Dabei kam es jedoch laut der «Berner Zeitung» zu einem Problem. Denn nur die Gemeindeschreiberin hatte den Strafantrag unterschrieben. Es wäre aber auch die Unterschrift des Gemeindepräsidenten notwendig gewesen.

Erst im November 2023 wurde jedoch dieser Formfehler von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Nun muss die Gemeinde belegen, dass die Gemeindeschreiberin berechtigt ist, einen Strafantrag im Namen der Gemeinde zu stellen.

Verfahren wurde eingestellt

Allerdings muss innerhalb einer Frist von drei Monaten ein gültiger Strafantrag gestellt werden. Dies war bei der Schule nicht der Fall.

Die Gemeindeschreiberin räumte den Fehler auf und reichte den Antrag korrekt unterschrieben ein. Zu diesem Zeitpunkt war die Frist jedoch schon ausgelaufen, wie «20 Minuten» berichtet.

Finden Sie es gerecht, dass die Gemeinde die Kosten tragen muss?

Die Gemeinde legte eine Beschwerde beim Obergericht ein, die jedoch ebenfalls abgelehnt wurde. Daraufhin hat sich die Gemeinde wegen «überspitzten Formalismus» beschwert.

Gemeinde bleibt auf den Kosten sitzen

1200 Franken muss die Gemeinde für die Verfahrenskosten übernehmen. Das Obergericht stellte sich auch in diesem Punkt hinter die Staatsanwaltschaft.

Man erwartet von Behördenmitgliedern eine gewisse Kompetenz. Die Beschwerde wurde im März 2024 abgewiesen.

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