Die Kantonspolizei Bern setzte bei der aufgelösten Strassenparty am Wochenende eine Drohne ein, obwohl diese für andere Zwecke gekauft wurde.
Drohne
Die Strassenparty in Bern auf den ersten Metern des Umzugs. - barrikade.info
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der illegalen Party vergangenes Wochenende in Bern setzte die Polizei eine Drohne ein.
  • Diese ermöglichte es gemäss Kapo den Beamten, die Übersicht über die Massen zu behalten.
  • Die Polizei kaufte die Drohnen vor 14 Jahren allerdings noch für andere Zwecke.

In Bern kam es vergangenes Wochenende zu einer illegalen Strassenparty auf der Kleinen Allmend. Die Fete hatte zum Ziel, auf politische Missstände wie die Gentrifizierung des öffentlichen Raumes aufmerksam zu machen. Als die Teilnehmenden in Richtung Innenstadt losziehen wollten, kam es zu Auseinandersetzungen mit der Polizei. Diese blockierte gleich von Beginn weg die Strassen mit Gummischrot und Wasserwerfern.

Wie die «Berner Zeitung» heute berichtet, wurden die Einsatzkräfte vor Ort durch eine Drohne unterstützt. Die Personenidentifikation sei dabei «nicht der primäre Einsatzzweck» gewesen, sagt der Mediensprecher der Kapo Christoph Gnägi gegenüber der «BZ». Die Drohne sollte den Einsatzkräften einen besseren Überblick «über den weitläufigen und unübersichtlichen Einsatzraum in der Nacht verschaffen».

Für andere Zwecke gekauft

Laut Gnägi kam das Flugobjekt erst zum Einsatz, nachdem es zu Angriffen auf die Polizei und Sachbeschädigungen gekommen war.

Im Kanton Bern greift die Polizei erst seit geraumer Zeit auf Unterstützung aus der Luft zurück. Bei der Anschaffung solcher Flugkörper vor 14 Jahren wurden sie ursprünglich zur Dokumentation von Unfallstellen und oder Schadensplätzen eingesetzt. «Seit kürzerem» kämen sie aber bei Einsätzen wie am vergangenen Samstagabend zum Einsatz.

Emmen
Eine Drohne. (Archiv) - Keystone

Da dienen die Drohnen nach dem Motto «Crowdmanagement» zum Überblick über Menschenströme, der Dokumentation von Straftaten und Verfolgung von Tätern.

Polizei fliegt Drohne wie private Piloten

Doch auch die Polizei muss sich an gesetzliche Bestimmungen halten. «Auch halten wir uns, wenn immer möglich, an die gleichen Bestimmungen, wie sie für private Piloten gelten», so Gnägi. Dadurch darf die Polizei die Drohne nicht über Menschen steuern. Dies sei auch am vergangenen Samstag eingehalten worden, wie Gnägi gegenüber der «BZ» bestätigt.

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