Das Berner Obergericht verhandelt einen Fall von Tötung im Beziehungsgeflecht.
Erneut musste sich das Berner Obergericht diese Woche mit dem «Rickli-Rap» befassen.
Das Berner Obergericht. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Am Berner Obergericht hat die Verteidigung am Dienstag eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten für einen Mann gefordert, der den neuen Partner seiner Ex-Frau umgebracht hat. Es handle sich nicht um einen Mord, sondern um eine eventualvorsätzliche Tötung, so die Verteidigung. Das heisst, der Angeklagte habe sein Opfer nicht direkt töten wollen, sondern habe den Tod im Rahmen einer aus dem Ruder gelaufenen Auseinandersetzung in Kauf genommen.

Die Tat sei nicht von langer Hand geplant gewesen, sagte der Verteidiger. Sein Mandant habe nicht aus Eifersucht gehandelt, sondern aus Angst, dass er vom nachmaligen Opfer verletzt werden könnte. Dieses habe nämlich im Verlauf der Auseinandersetzung ein Messer zu behändigen versucht.

Mysterium Plastiksack

Es wäre also auch möglich, die Tat als Notwehrexzess des Angeklagten zu bewerten. Dies sagte der Verteidiger. Anders als die Vorinstanz war die Verteidigung der Ansicht, dass der Angeklagte nach den Messerstichen dem Opfer nicht einen Plastiksack über den Kopf gezogen hatte, um den Mann zu ersticken.

Vielmehr habe der Angeklagte angenommen, das Opfer sei tot, und habe es aus dem Haus schaffen wollen. Um möglichst wenige Spuren zu hinterlassen, habe er dem Opfer zwei Plastiksäcke um den Hals gebunden. Dies, um die Blutung zu unterbinden.

Dieses Verhalten sei nicht mehr Teil der Tötungshandlung, sondern unter dem Tatbestand der Störung des Totenfriedens zu betrachten. Der Verteidiger beantragte schliesslich eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten. Ebenso einen Landesverweis von acht Jahren für den gebürtigen Brasilianer.

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