Rat verweist bei verspäteten Arbeitslosentaggeldern auf den Bund

Für den Zuger Kantonsrat sind die Probleme bei der Auszahlung der Arbeitslosentaggelder Sache des Bundes. Kantonale Überbrückungszahlungen lehnte er am Donnerstag ab und folgte damit der Regierung.

Bei der Auszahlung von Arbeitslosengeldern kam es wegen einer IT-Panne beim Bund schweizweit zu Verzögerungen. (Symbolbild)
Bei der Auszahlung von Arbeitslosengeldern kam es wegen einer IT-Panne beim Bund schweizweit zu Verzögerungen. (Symbolbild) - Keystone/GAETAN BALLY

Bei der Auszahlung von Arbeitslosengeldern kam es beim Bund Anfang des Jahres wegen IT-Problemen zu Verzögerungen. Arbeitslose Menschen aus der ganzen Schweiz erhielten ihre Gelder verspätet.

Der Kanton Zug könne zwar nichts dafür, hielt Motionär Alexander Haslimann (SVP) in seinem Vorstoss fest. Dennoch trage er eine Verantwortung für die Menschen im Kanton. Der Kantonsrat fordert deshalb befristete und pragmatische Überbrückungsmassnahmen für arbeitslose Personen, zumindest so lange, bis der Bund das Problem in den Griff bekommt. «Wir sprechen über eine versicherte Leistung, auf die ein Anspruch besteht», sagte er.

Die Regierung lehnte die Motion ab, wie Volkswirtschaftsdirektorin Silvia Thalmann-Gut am Donnerstag erklärte. Für ein kantonales Überbrückungskonzept müsste zunächst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, deren Ausarbeitung und Umsetzung rund ein Jahr in Anspruch nähme, hiess es.

Sämtliche Fraktionen folgten der Regierung. Das Postulat sei «gut gemeint, aber staatspolitisch gefährlich», sagte Rainer Leemann (FDP). Arbeitslosengelder seien Bundessache. Wenn dieser ein «IT-Chaos» anrichtet, müsse er «dafür geradestehen». Es gebe bereits Auffangsstrukturen, sagte Barbara Gysel (SP). Zusätzliche Mittel seien nicht nötig. Ähnlich argumentierte Reto Vogel (GLP). Schnell aufgebaute Zusatzsysteme seien fehler- und missbrauchsanfällig.

Das Postulat wurde letztlich mit 57 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung und einer Ja-Stimme abgelehnt.

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Kommentare

User #2208 (nicht angemeldet)

Arbeitslosengeld sollte immer pünktlich und jeden 25. des Monats auf die Konten eingegangen sein. Die Arbeitslosen sind darauf angewiesen und manche leben eh schon sehr knapp. Ansonsten sollte das Sozialamt ihnen und während sie in der Warteschleife abwarten, zur Unterstützung beitragen oder aushelfen, bis die ALK wieder funktioniert.

User #2902 (nicht angemeldet)

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