Baurekurse laden laut Experten zu «halbkriminellem Verhalten» ein

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Zürich,

Bei Baurekursen liegen die gesetzlichen Hürden tief. Die Machtposition bei einer Einsprache könnte eine Einladung zu halbkriminellem Verhalten sein.

baurekurse halbkriminelles verhalten
Teile eines Baugespanns in Zürich. (Archivbild) - keystone

Die gesetzlich tiefen Hürden bei Baurekursen sind laut Immobilienexperte Peter Ilg eine Einladung zu halbkriminellem Verhalten. Die Machtposition bei einer Einsprache könne praktisch gratis ausgenutzt werden, sagte der Leiter des Real Estate Institute der Zürcher Hochschule für Wirtschaft.

Bei Einsprachen würden Bauprojekten massive finanzielle Schäden drohen. Das bringe all diejenigen in Versuchung, die es «mit der Moral nicht so genau nehmen», sagte Ilg in einem am Sonntag publizierten Interview mit der «NZZ am Sonntag». Von einer berechtigten Einsprache sei es nur ein kleiner Schritt zur Nötigung.

Schriftlichkeit wird vermieden

Rekurrenten und Anwälte seien versiert genug, dass man die Eingabe nicht als strafbare Handlung verfolgen könne. «Sie vermeiden zum Beispiel in Verhandlungen jede Schriftlichkeit», so Ilg. Bei Einsprachen würden andere Gründe vorgeschoben.

Das Institut für Immobilienwirtschaft habe den Erfolg von Einsprachen ausgewertet: In erster und zweiter Instanz würden 80 Prozent aller Einsprachen abgewiesen oder zurückgezogen, sagte Ilg.

140 Tage vom Baugesuch bis zur Bewilligung

Einsprachen hätte mittlerweile eine volkswirtschaftliche Bedeutung erlangt. Projekte würden gar nicht erst realisiert, was zu einem Mangel an zusätzlichem Wohnraum führe.

Zu diesem Schluss kam im vergangenen Jahr auch eine Immobilien-Studie der Zürcher Kantonalbank. Vom Baugesuch bis zur Baubewilligung dauert es demnach im Landesschnitt 140 Tage. Das seien 56 Tage mehr als noch 2010. Dabei gelte, je dichter besiedelt, desto länger die Verzögerung.

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Kommentare

User #4587 (nicht angemeldet)

Das Ziel der Immobilienlobby ist klar. Die wollen das Einsprachen bei Baugesuchen nur gegen Kostenvorschüssen möglich sind. Und am liebsten noch im Verhältnis zur Bausumme. Wenn ich also gegen eine 20 Mio. Überbauung eine Einsprache machen will, weil ich Mehrverkehr durch die Einspurige Quartierstrasse befürchte oder gegen eine Ausnahmebewilligung bin, zB Nächerbaurecht trotz Waldgrenze, muss ich dann in Zukunft zuerst Fr.200'000.- vorschiessen. So verkommt jegliches Recht sich zu wehren zum Witz.

User #3401 (nicht angemeldet)

Das bedeutet aber auch, dass Berechtigte Einsprachen nur einen Schritt von Nötigungen entfernt sind. Nun, Professor, wie sieht dieser Schritt aus? Wenn ihr ihn nicht genau identifizieren könnt, bin ich gegen jegliche Änderung

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