Baumeister wollen bei Hitze-Ausfällen keine Strafen riskieren

Keystone-SDA
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Bern,

Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) will verhindern, dass Bauunternehmen für hitzebedingte Verzögerungen auf Baustellen bestraft werden. Er fordert in einer Petition «faire und realistische Rahmenbedingungen bei Hitzeperioden».

Dachdecker
Dachdecker der Firma Greencover AG trinken Wasser und machen eine kurze Pause im Schatten um 15 Uhr und nennen diese Hydratation break, fotografiert am Mittwoch, 24. Juni 2026 in Mels. - keystone

«Wir fordern wirksamen Gesundheitsschutz für Bauarbeitende, realistische Baufristen und klare Regeln bei hitzebedingten Arbeitsunterbrüchen», heisst es in der Petition, die am Dienstag lanciert wurde. Bauunternehmen dürften nicht für Verzögerungen bestraft werden, die durch extreme Hitze entstünden.

Laut dem SBV werden Verzögerungen und Unterbrechungen bei Bauarbeiten wegen extremer Hitze im Gegensatz zu Unwettern selten berücksichtigt und nicht entschädigt. Zudem könnten Verzögerungen zu hohen Konventionalstrafen führen, obwohl Hitzeperioden weder von den Unternehmen noch von den Arbeitnehmenden beeinflusst werden könnten.

«Die Kosten und der Druck lasten somit vollständig auf den Bauunternehmen und den Bauarbeitenden, die gezwungen sind, bei extremer Hitze immer kürzere Fristen einzuhalten» so der SBV weiter. Das gefährde die Gesundheit der Bauarbeitenden.

Im Parlament hängig ist derzeit eine Motion, die den Bundesrat beauftragen will, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit Natureinflüsse bei der Planung und Ausführung von Arbeiten verpflichtend berücksichtigt werden. Unternehmen sollten bei extremer Hitze die Gesundheit und Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz durch das Einstellen der Arbeiten gewährleisten können, ohne Konventionalstrafen zu riskieren. Der Nationalrat hatte diese Motion im Dezember 2024 angenommen.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) unterstützt laut einer Mitteilung vom März 2025 zwar das Anliegen der Motion, die Gesundheit von Bauarbeitenden in Hitzeperioden zu schützen. Sie schliesst sich aber der Beurteilung des Bundesrats an, wonach alle erforderlichen Massnahmen mit dem Runden Tisch «Hitze auf dem Bau» der Sozialpartner bereits in die Wege geleitet worden sind. Sie kam zum Schluss, dass die Motion als obsolet abzulehnen sei.

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Kommentare

User #6274 (nicht angemeldet)

Wen man Hitze nachweisen kann, könnte Juristisch keiner deshalb verzugsschaden fordern--- Die Tage müssten dazu gezählt werden--- Einfacher wäre natürlich wen der Staat sagt theo heute ist Hitze zu Hoch für diese und diese Bauarbeiten, würde Juristische abklärungskosten sparen--- Alternativ Arbeitsplanung bei Sonnenaufgang mit Arbeit die möglichst wenig Lärm macht bis zur Regulären Zeit---

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