Baubewilligungs-Wirbel um Ostschweizer Ehepaar: «Abgekartetes Spiel»
Miriam und Daniel Stöckli erhalten trotz Absprache mit der Gemeinde keine Baubewilligung. Das Ehepaar wirft der Behörde Willkür vor.

«Mit Fairness hat das nichts zu tun – das ist eine Sauerei», ärgert sich Daniel Stöckli. Seine Frau Miriam nickt zustimmend. Die beiden sitzen in der Küche ihres in die Jahre gekommenen Einfamilienhauses in Bazenheid.
Vor ihnen auf dem Küchentisch stapeln sich Unterlagen. Es sind Baupläne und Korrespondenzen zwischen dem Ehepaar, seiner Nachbarin und der Gemeinde. Stöcklis planen auf ihrem Grundstück an der Nuetenwilerstrasse 29 gleich neben dem bestehenden Gebäude, ein neues Einfamilienhaus mit Parkplatz.
Nach Prüfung und öffentlicher Auslegung des Baugesuchs hat die Kirchberger Bauverwaltung die Bewilligung doch nicht erteilt. Das Paar fühlt sich von der Gemeinde übergangen.
Mit Unternehmen umgezogen
Daniel Stöckli ist in der Liegenschaft an der Nuetenwilerstrasse aufgewachsen. Bis Ende 2024 hat er hier das Unternehmen Stöckli Altmetalle seines Vaters weitergeführt.

Im Januar 2025 ist der 41-Jährige mit seinem Geschäft nach Lütisburg Station umgezogen. Die Gemeinde habe zuvor seit Jahren gefordert, dass die Firma die Wohnzone verlasse, erklärt Stöckli.
Ausserdem sei es mit einer Partei aus der Nachbarschaft aufgrund der Lärmemissionen des Recyclingservices immer wieder zu Streitigkeiten gekommen. Rechtlich hätte die Familie den Standort weiterbetreiben können: Er wurde bereits vor der Einführung des Zonenplans gegründet.
In diesem Fall besteht im Kanton St. Gallen die sogenannte Bestandesgarantie. «Es war schon sehr laut», gibt Miriam Stöckli zu.
«Wir waren deshalb auch immer mit allen Nachbaren in Kontakt – ausser einer Partei hat sich aber nie jemand daran gestört. Das Quartier wurde schliesslich um das Unternehmen herum gebaut.»
Bewilligung zurückgezogen
Nach dem Umzug der Stöckli Altmetalle AG wollte die Familie ihr Haus sanieren. «Wir waren erstaunt, als die Behörden uns dann mitteilten, dass wir für das Untergeschoss, wo zuvor die Werkstatt drin war, erst eine Nutzungsänderung beantragen müssten – von Gewerbe zu Wohnzone», so der 41-Jährige.
Und dies, obwohl die Gemeinde stets argumentierte, dass die gesamte Liegenschaft reine Wohnzone sei. Das Ehepaar entschloss deshalb, neben dem bestehenden Gebäude ein neues Einfamilienhaus zu planen.
Auf dem Parkplatz oberhalb des bestehenden Gebäudes wollen sie wie bisher Mulden ihres Recyclingunternehmens abstellen. Bei der öffentlichen Auflage des Vorhabens legte eine Nachbarin Einsprache ein.
«Sie befürchtet Lärmemissionen und zusätzlichen Verkehr, wenn der Parkplatz als Abstellplatz für die Mulden verwendet wird», begründet Miriam Stöckli.
«Auf dem Platz soll kein Umschlag stattfinden. Die Mulden sind leer und werden lediglich dann abgeholt, wenn sie anderorts gebraucht werden. Das Auf- und Abladen dauert jeweils nur wenige Minuten», argumentiert ihr Ehemann. Dies führe weder zu Lärm noch zu zusätzlichem Verkehr.

Die Bauverwaltung hat die Baubewilligung aufgrund der Einsprecherin zurückgezogen. «Das ist für uns nicht nachvollziehbar», sagt Miriam Stöckli.
Vor allem nicht in Anbetracht dessen, dass die Gemeinde die vorgesehene Nutzung zunächst akzeptiert habe. Es sei weder das Gespräch, noch eine Lösung für eine mögliche Teilbewilligung gesucht worden.
Die Mulden seien auf den besprochenen Plänen eingezeichnet gewesen, betont der 41-jährige Bazenheider. «Die Bauverwaltung hat sogar vorgeschlagen, wie sie unter Einhaltung der vorgeschriebenen Sichtverhältnisse beim Verladen platziert werden könnten», betont er.
Die entsprechenden Unterlagen liegen der Redaktion vor. «Jetzt soll das plötzlich nicht mehr möglich sein? Das ist doch ein abgekartetes Spiel», ärgert sich seine Partnerin.
Vorwürfe an Gemeinde
Das Ehepaar vermutet, dass die Gemeinde persönlichen Kontakt zur Einsprecherin pflegt. «Die Gemeinde gibt private Informationen an unsere Nachbarn weiter», so Daniel Stöckli.
Er hat aufgrund der Einsprache das Gespräch mit der besagten Partei gesucht. «Die Einsprecherin hat uns gegenüber Sachverhalte betreffend unser Grundstück erwähnt, die sie gar nicht wissen kann. Die Gemeinde streitet natürlich jeglichen privaten Kontakt ab», sagt er.
Stöckli ist sich sicher: Entweder gebe die Gemeinde Baugesuche zur öffentlichen Auslegung frei, welche nicht gesetzeskonform oder unvollständig geprüft worden seien, oder sie gewichte andere Interessen höher als das Gesetz.
«Die Gemeinde hat keine klare Linie. Sie handelt aus reiner Willkür», so Miriam Stöckli. Noch einige Jahre zuvor habe die Kirchberger Behörde auf dem Grundstück schräg gegenüber einen Unterflurcontainer bauen wollen.
Entsorgungsstelle geplant
Im Jahr 2020 hat die Gemeinde ein Baugesuch für den Einbau eines Unterflurcontainers an der Eichenbüelstrasse 71 eingereicht. Gegen die Baubewilligung der Behörde wurde allerdings von vier Parteien Rekurs erhoben, worauf die Gemeinde auf die Realisierung des Projekts verzichtete.
Auch Daniel Stöckli gehörte zu den Rekurrenten. «Damals schlug die Gemeinde sogar vor, die Entsorgungsstelle auf unserem Grundstück zu realisieren», erzählt Daniel Stöckli.
«Während unser Betrieb gleichzeitig zu viel Lärm gemacht haben soll.» Bei einem solchen Unterflurcontainer könne man die gleichen Aspekte kritisieren wie bei dem Muldenparkplatz – wobei bei der Müllentsorgung eines ganzen Quartiers täglich mehr Verkehr und Lärmemission entstünden als bei der Verschiebung der leeren Mulden, betont Stöckli.
Bei der Absprache zum aktuellen Bauprojekt der Bazenheider Familie sei diese Möglichkeit von Seiten der Gemeinde sogar noch mal zur Sprache gebracht worden. «Die Verkehrsproblematik bei dieser Kreuzung ist demnach nur gravierend, wenn das Bauvorhaben nicht von der Gemeinde selber stammt. Das ist eine Frechheit», sagt der 41-Jährige kopfschüttelnd.
Noch keine Auskunft von Gemeinde
Die Familie Stöckli hat gegen den Entscheid der Gemeinde Kirchberg Rekurs erhoben. Das Verfahren ist derzeit beim Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen hängig.
Die Gemeinde Kirchberg gibt auf Anfrage dieser Zeitung an, aufgrund des laufenden Verfahrens auf den konkreten Fall keine Stellung nehmen zu können:
«In einem Baubewilligungsverfahren sind meist nicht nur die Bauherrschaft und die Gemeinde beteiligt. Vielmehr sind häufig weitere Verfahrensbeteiligte involviert, deren Rechte ebenfalls gewahrt werden müssen. In einem rechtsstaatlichen Verfahren steht somit allen betroffenen Personen die Möglichkeit offen, gegen ein Bauvorhaben Einsprache zu erheben», schreibt die Gemeinde.
Die Entscheidungen der Bauverwaltung würden somit nicht nach Gutdünken, sondern unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen getroffen. Das Baubewilligungsverfahren stelle sicher, dass sämtliche Betroffene ihre Rechte wahrnehmen können.
«In einem Baubewilligungsverfahren prüft die Bauverwaltung sowohl, ob ein eingereichtes Baugesuch den geltenden Bestimmungen entspricht, als auch allfällige Anträge von Einsprechenden. Ein Entscheid wird immer erst mit der Erteilung beziehungsweise Nichterteilung der Baubewilligung gefällt. Ist die Bauherrschaft mit einer Entscheidung nicht einverstanden, ist auch sie berechtigt, gegen den Entscheid Rechtsmittel zu ergreifen», heisst es weiter.
Aus Sicht der Gemeinde sei es sinnvoller und auch im Interesse einer ausgewogenen Berichterstattung, über solche Fälle erst dann zu berichten, wenn sie rechtskräftig entschieden sind und sich die Gemeinde ebenfalls dazu äussern könne.
Hinweis
Dieser Artikel ist zuerst in den «Wiler Nachrichten» erschienen.








