Am 10. Februar 2019 findet die Wahl statt
wahlunterlagen
Eine Person an der Urne. (Symbolbild) - keystone

Über voraussichtlich vier kantonale Vorlagen sollen die baselstädtischen Stimmberechtigten am 10. Februar 2019 befinden. Zur Abstimmung gelangen das neue Steuergesetz (SV 2017), die Staatsverträge zur Fusion der öffentlichen Spitäler beider Basel und zur gemeinsamen Planung der Gesundheitsversorgung sowie Strassenbaupläne in der St. Alban-Vorstadt.

Gegen das Steuergesetz ergriffen Basta, junges grünes Bündnis, Juso sowie der Basler Gewerkschaftsbund, die unia und der vpod Region Basel das Referendum. Dieses ist derzeit noch hängig. Trotzdem setzte die Basler Regierung am Dienstag den Abstimmungstermin gemäss einer Mitteilung bereits fest.

Ebenfalls noch nicht eingereicht ist das Referendum gegen den Grossratsbeschluss für bauliche Massnahmen zu Gunsten des Fuss- und Veloverkehrs in der St. Alban-Vorstadt. Sollte die notwendige Unterschriftenzahl erreicht werden, werden die Stimmberechtigten bereits im Februar darüber abstimmen können.

Schon im Oktober beschlossen hatten die Regierungen den Abstimmungstermin für die beiden Staatsverträge zur Fusion der öffentlichen Spitäler und zur gemeinsamen Gesundheitsversorgung. Die Parlamente in Basel und Liestal unterstellten diese dem obligatorischen Referendum.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

JusoAbstimmungFusionRegierung