Aufgrund eines französischen Gesetzes darf die Basler Sanität eine Frau mit gebrochenem Fuss nicht behandeln – nur 6,5 Meter von der Schweizer Grenze entfernt.
Ambulanz Basel
Ein Ambulanz-Fahrzeug fährt über die Johanniterbruecke in Basel, am Dienstag, 23. Juni 2020. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Einsatz auf französischem Boden sind der Basler Sanität die Hände gebunden.
  • Eine Frau brach sich – 6,5 Meter von der Grenze entfernt – den Fuss.
  • Grund ist die Gesetzeslage in Frankreich.
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Vergangenen Samstag verletzt sich eine Frau bei einem Handballmatch in der Basler Sporthalle Pfaffenholz. Die Sportlerin bricht sich im Spiel den Fuss, woraufhin die Sanität Basel-Stadt gerufen wird.

Doch es gibt eine Hürde: Der Unfall spielt sich gerade mal 6,5 Meter vor der Schweizer Grenze ab, weshalb die Basler Sanitäter nicht intervenieren können.

Die Schweizer Sanität darf Verletzten auf französischem und deutschem Boden keine Medikamente verabreichen. Verständlich?

Die Verletzte muss auf die Zähne beissen, da ihr die Sanitäter keine Schmerzmittel verabreichen dürfen, wie «Primenews» berichtet. Der Grund ist die aktuelle Rechtslage, die für die Schweizer Sanität bei Einsätzen im Grenzgebiet gilt. Die Sporthalle Pfaffenholz liegt auf französischem Boden.

Sanitätern sind Hände gebunden

Die Schweizer Sanität darf Verletzten auf französischem und deutschem Boden keine Medikamente oder Infusionen verabreichen. Es bestehe das Risiko, sich strafbar zu machen, so Toprak Yerguz, Mediensprecher des Basler Justiz- und Sicherheitsdepartements (JSD).

Rettung Basel-Stadt
Ein Sanitätsfahrzeug der Rettung Basel-Stadt in Basel, am Mittwoch, 25. November 2020. - Keystone

Auch ein Nau.ch-Redaktor berichtet von einem ähnlichen Fall, welcher sich im Sommer 2020 am selben Ort abspielte. Während eines 5. Liga-Fussballspiels auf dem Pfaffenholz zog sich ein Spieler eine Verletzung zu. Die Basler Sanität blieb an der Grenze stehen und wartete mit der Behandlung, bis der Verletzte die Grenze passierte.

Bei gewissen Sofortmassnahmen, die in der Schweiz selbstständig durchgeführt werden können, müsse der Notarzt gerufen werden. «Das ist vor allem aus Ressource-Gründen problematisch», erklärt Yerguz gegenüber «Primenews». Denn die wenigen Notärzte seien für die schweren Fälle zuständig und nicht für gebrochene Füsse.

Problematik erst wenige Monate bekannt

Die Problematik von Grenzeinsätzen ist der Basler Sanität erst seit wenigen Monaten bekannt. Bislang habe die Rettung nach «einer bewährten Praxis gehandelt», erklärt der JSD-Sprecher.

Das Departement habe wegen der unklaren Gesetzeslage Abklärungen in die Wege geleitet. Nun sei klar: Der Schweizer Sanität ist die Verabreichung von Medikamenten untersagt.

Zurzeit evaluiere die Rettung Basel-Stadt, ob und wie solche Einsätze derzeit und in Zukunft noch durchgeführt werden können, so Yerguz.

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