Baselland stimmt über Ergänzungsleistungen und Naubrücke ab
Am 30. November entscheidet das Baselbieter Stimmvolk, ob Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen mit Vermögen stärker belastet werden sollen.

Am 30. November wird das Baselbieter Stimmvolk darüber abstimmen, ob Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) mit Vermögen stärker zur Kasse gebeten werden sollen. Dies hat die Regierung am Dienstag mitgeteilt.
Der Landrat hatte Ende Juni einer entsprechenden Gesetzesrevision zugestimmt, aber das Vierfünftelmehr nicht erreicht. Der Regierungsrat beantragt mit der Revision, den Vermögensverzehr für alle EL-Beziehenden, die in Heimen und Spitälern leben, auf einen Fünftel des Reinvermögens zu erhöhen.
Vermögenseinsatz bei Ergänzungsleistungen im Fokus
Zudem entscheidet das Baselbieter Stimmvolk Ende November über die rund 34 Millionen Franken teure neue Naubrücke in Laufen. Die Brücke soll an einem neuen Standort zu stehen kommen. Gegen das vom Landrat abgesegnete Bauprojekt wurde in Laufen das Referendum ergriffen.