Stadt Basel

Basel-Stadt: Fast die Hälfte der Einwohner darf nicht abstimmen

Dominik Neuhaus
Dominik Neuhaus

Basel,

Im Kanton Basel-Stadt sind fast die Hälfte der Menschen nicht stimm- und wahlberechtigt. Für die Politologin ist dies «in einer Demokratie bedenklich».

Das Wichtigste in Kürze

  • Fast 50 Prozent der Bevölkerung von Basel-Stadt sind nicht stimmberechtigt.
  • Bald könnte bei Abstimmungen also eine Minderheit über die Mehrheit entscheiden.
  • Für die Politologin ist dies «bedenklich».

Im Kanton Basel-Stadt könnte bei Wahlen und Volksabstimmungen bald eine Minderheit der Bevölkerung über die Mehrheit entscheiden. Der Grund: Menschen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft sind nicht stimmberechtigt. Ihr Anteil nimmt aber immer weiter zu.

Auf Bundesebene sind rund 40 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung nicht stimmberechtigt. Neben Ausländern sind dies auch Menschen mit einer geistigen Behinderung, sowie Minderjährige. Im Kanton Basel-Stadt liegt der Wert deutlich höher: Aktuell dürfen mit 49,5 Prozent fast die Hälfte der Menschen nicht wählen und abstimmen.

Sollten Ausländerinnen und Ausländer wählen und abstimmen dürfen?

Noch im Jahr 1991 waren fast zwei Drittel der Baslerinnen und Basler stimmberechtigt – ein Höchstwert. Damals wurde das Stimmrechtsalter auf Bundesebene von 20 auf 18 Jahre gesenkt. Seither ist der Anteil aufgrund der Zuwanderung rückläufig. Dies erklärt die Politologin Eva Gschwind im SRF-Podcast «Echo der Zeit».

Droht ein «Diktat der Minderheit»?

Aktuell liegt der Ausländeranteil bei etwa 38 Prozent und dürfte gemäss Bevölkerungsszenarien noch weiter steigen. Laut der Politologin können die Einbürgerungen mit dieser Entwicklung nicht mithalten. Es drohe ein «Diktat der Minderheit. Das ist in einer Demokratie bedenklich.»

Das staatliche Handeln sei nicht so breit abgestützt, wenn weniger Menschen mitbestimmen könnten, führt Gschwind aus. «Das verringert die Akzeptanz für politische Entscheide. Einzig eine Öffnung des Stimm- und Wahlrechts könnte laut der Wissenschaftlerin daran etwas ändern. Im Kanton gibt es dazu auch mehrere Pläne.

Zum einen sollen ausländische Staatsangehörige das Stimm- und Wahlrecht auf Kantonsebene erhalten. Wenn sie seit fünf Jahren im Kanton Basel-Stadt wohnen und eine Niederlassungsbewilligung vorweisen können. Darüber befindet das Kantonsparlament im Frühling.

Anfang März stimmt die Gemeinde Riehen über eine Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre ab. Laut der Politologin könnte die Annahme der Vorlage eine «Signalwirkung» auf den ganzen Kanton haben.

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