Mord

    Basel-Behörden zu Freigang-Mord: «Ausgang gesetzlich vorgeschrieben»

    Keystone-SDA
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    Basel,

    Die Behörden nehmen nach dem Tötungsdelikt in Basel Stellung. Unter anderem wird betont, dass Freigänge gewährt werden müssen.

    Michael Rolaz
    Klinik-Chef Michael Rolaz. - Screenshot SRF

    Das Wichtigste in Kürze

    • Am Donnerstag hat sich in Basel ein Tötungsdelikt ereignet.
    • Der mutmassliche Täter war Patient der UPK und hatte unbegleiteten Freigang.
    • Jetzt erklären die Behörden, wie es dazu kommen konnte.

    Nach dem Tötungsdelikt vom Donnerstag in Basel soll der Fall um den Tatverdächtigen aus den Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) extern aufgearbeitet werden. Dies hat Michael Rolaz, CEO der UPK, am Montag vor den Medien gesagt.

    Das Behandlungsteam des Patienten, der mutmasslich die Tat auf einem unbegleiteten Freigang beging, sei nach der Tötung einer 75-jährigen Frau im Breite-Quartier «zutiefst betroffen».

    Basel
    An der Medienkonferenz in Basel nahmen mehrere Behördenvertreter teil. - keystone

    Rolaz betont auch, dass Vollzugsöffnungen «wichtig für die Behandlung und gesetzlich vorgeschrieben» sind.

    Kanton: «Konnten Verantwortung nicht gerecht werden»

    Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger und Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann sprachen den Angehörigen des Opfers ihr Beileid aus. «Falls sich der dringende Verdacht bestätigt, ist es so, dass wir als Kanton der Verantwortung nicht gerecht werden konnten – ich bedaure das», sagte Engelberger.

    Der Tatverdächtige, der sich im Massnahmenvollzug befindet, wurde am Freitagnachmittag nach einer Öffentlichkeitsfahndung festgenommen. Es handelt sich um einen Wiederholungstäter: Nach der Tötung von zwei Menschen im Jahr 2014 wurde er bereits rechtskräftig verurteilt und in die UPK eingewiesen.

    Psychiatrie-Freigänge kurz gesperrt

    Nach dem Tötungsdelikt in Basel sind Freigänge aus den Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) kurzfristig gesperrt worden. Die Massnahme gelte bis am Dienstag, wie CEO Michael Rolaz am Montag vor den Medien sagte.

    Sie gelte zum Schutz der Patienten und Patientinnen. Die Öffnung des Vollzugs sei gesetzlich vorgeschrieben, weshalb die UPK diese danach wieder anstreben müssten.

    Externe Analyse zur Tötung

    Eine externe Untersuchung zu den Vorgängen in den UPK soll Klarheit bringen. «Oberstes Ziel ist, dass sich solche Taten nicht wiederholen», hat Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann am Montag vor den Medien gesagt.

    Ob alles vorschriftsgemäss abgelaufen ist, könne vor dieser Untersuchung noch nicht gesagt werden, sagte Eymann weiter.

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