Der mutmassliche Täter des Basler Tötungsdelikts war 24 Stunden auf der Flucht. Obwohl Raphael M. als «gefährlich» galt, warnten die Behörden erst spät vor ihm.
UPK
Raphael M. befand sich vor der Tat auf der geschlossenen Station der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK). - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Erst 22 Stunden nach dem Tötungsdelikt in Basel warnten die Behörden vor dem Täter.
  • Dies, obwohl Raphael M. durch seine Vorgeschichte als «gefährlich» galt.
  • Die Staatsanwaltschaft wollte ihn mit einer Warnung nicht «weiter provozieren».
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Der Schock sitzt tief im Basler Breitenquartier: Vor etwas mehr als einer Woche ereignete sich ein Tötungsdelikt in einem Wohnhaus. Dabei wurde eine 75-jährige Frau ermordet. Der mutmassliche Täter, Raphael M., wurde etwa 24 Stunden später am unteren Rheinweg in Basel gefasst.

Der 32-Jährige befand sich zum Tatzeitpunkt auf einem unbegleiteten Freigang aus der geschlossenen Station der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK). Am Montag gaben die Behörden bekannt, dass eine unabhängige Untersuchung klären soll, wie es zur Tat kommen konnte.

Behörden warnten erst 22 Stunden später

Im Jahr 2014 hatte Raphael M. in einem schizophrenen Wahn zwei Menschen ermordet, einer davon auf der Flucht. Seitdem befindet er sich auf der forensischen Hochsicherheitsabteilung der UPK.

Mutmasslicher Täter Basel
Raphael M. hat bei einem unbegleiteten Freigang mutmasslich eine Nachbarin seines Vaters getötet.
Haus Tötungsdelikt
Bereits im Jahr 2014 tötete M. eine Nachbarin seines Vaters. Bei seiner Flucht musste eine weitere Person sterben.
Polizei Basel
Obwohl Raphael M. als «gefählrich» eingestuft wurde, warnten die Behörden die Bevölkerung erst 22 Stunden nach dem Tatzeitpunkt vor dem flüchtigen, mutmasslichen Täter.

Trotz der Geschehnisse vor zehn Jahren warnten die Behörden erst 22 Stunden nach der Tat vor dem mutmasslichen Täter, wie die Basler Zeitung berichtet.

Der Mann sei bereits am Vortrag ins Zentrum der Ermittler gerückt. Dabei sei klar gewesen, dass vom tatverdächtigen Mann eine grosse Gefahr für die Bevölkerung ausging, schreibt die Zeitung.

Die Öffentlichkeitsfahndung der Staatsanwaltschaft wurde erst am Freitag um 12 Uhr Mittags publiziert. Also 22 Stunden nach der Tat. 18 Stunden nachdem Raphael M. von den Ermittlern als Verdächtiger eingestuft worden war.

Wieso kam die Warnung so spät?

Auch erst zu diesem Zeitpunkt warnten offizielle Stellen erstmals vor dem Täter, schreibt die Zeitung. In einer Mitteilung stand: «Er gilt als gefährlich.» Daher solle man M. nicht ansprechen, sondern sich direkt bei der Polizei melden.

UPK CEO
Bei einer Medienkonferenz äusserten sich die UPK-Verantwortlichen zu dem bewilligten Freigang. - keystone

Mit der Vorgeschichte des mutmasslichen Täters ist fraglich, wieso die Behörden so lange warteten, bis sie die Bevölkerung informierten.

Die Staatsanwaltschaft begründet: Bei so einer Entscheidung müssen man überlegen, «ob eine derartige Publizität die mutmassliche Täterschaft noch weiter provozieren könnte».

Opfer war Nachbarin seines Vaters

Bei Raphael M. wurden seit 2017 von Zuständigen der UPK deutliche Besserungen wahrgenommen – ab da wurden ihm mehr Freiheiten genehmigt. Er arbeitete einige Stunden pro Woche in einer Küche, wo er mit Messern hantierte. Auch unbegleitete Ausflüge wurden dem 31-Jährigen erlaubt.

Braucht es in der Schweiz härtere Regeln im Umgang mit Straftätern?

Beim tragischen Freigang vor etwas über einer Woche wollte der mutmassliche Täter seinen Vater im Basler Nasenweg besuchen. Dieser war zum Tatzeitpunkt nicht zu Hause.

Im Treppenhaus traf M. wohl auf die 75-jährige Nachbarin seines Vaters, die später leblos aufgefunden wurde. Im Jahr 2014 war ebenfalls eine Nachbarin Opfer des Tötungsdeliktes.

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