Bankiervereinigung äussert Vorbehalte zur Stablecoin-Regulierung
Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) begrüsst die geplante Änderung des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) in Bezug auf sogenannte Stablecoins «im Grundsatz». Der Verband äussert aber auch klare Vorbehalte bezüglich der Regulierung.

Mit der geplanten Anpassung des FINIG soll die Ausgabe bestimmter Stablecoins geregelt werden. Die SBVg unterstützt laut einer Mitteilung vom Mittwoch das Ziel, «die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im Bereich der Stablecoins zu stärken». Gleichzeitig brauche es aber einen Rechtsrahmen, der die Währungssouveränität schütze, die Finanzstabilität garantiere und die Marktintegrität sowie den Kundenschutz nicht gefährde.
Stablecoins haben sich in den vergangenen Jahren von einem Nischenprodukt zu einem zentralen Element der globalen Kryptoökonomie entwickelt. Sie fungieren als Brückenwährung zwischen Blockchain-Devisen wie Bitcoin und sind meist 1:1 etwa an den US-Dollar oder den Schweizer Franken gekoppelt.
Die Unterstützung für die FINIG-Änderung knüpft die SBVg aber an «entscheidende Vorbehalte». Denn die Vorlage sehe bislang vor, dass die Ausgabe von Stablecoins nur unter einer Lizenz für Zahlungsmittelinstitute zulässig sein soll.
Gemäss der SBVg gebe es aber keinen Grund, Stablecoins nicht auch direkt unter einer Banklizenz emittieren zu dürfen. So wie es etwa die europäische «Markets in Crypto-Assets Regulation» (MiCAR) vorsehe, die keine Einschränkungen für Banken beinhalte.
Daher würde eine «solche Schweizer Sonderlösung» den Finanzstandort «unnötig schwächen». Dies würde Banken in der Schweiz schlechter stellen und deren Wettbewerbsfähigkeit gefährden, heisst es dazu.
Und auch eine «Regulierungsfolgenabschätzung» sei zwingend notwendig. Konkret müsse die Wertstabilität von Stablecoins sichergestellt sowie die Wahrung der Finanzstabilität und das Risiko der Disintermediation adressiert werden. Letzteres berge die Gefahr die Kreditfinanzierung für die Gesamtwirtschaft zu verteuern, so die SBVg.






