Am Samstag fand Paul T. in Därstetten BE ein Neugeborenes auf dem Werkhof. Doch wieder sehen darf er das Mädchen laut der Polizei nicht mehr.
Därstetten
Paul T. im Interview mit «Tele Bärn». - Screenshot Tele Bärn
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Därstetten BE wurde am Samstagmorgen ein Säugling auf dem Werkhof gefunden.
  • Der Baby-Retter versucht im TV-Interview Verständnis für die Mutter zu zeigen.
  • Er darf das Mädchen gemäss der Berner Polizei aber nicht mehr wieder sehen.

Am Samstag fand eine Privatperson in Därstetten BE einen neugeborenen Säugling. Die Mutter hatte das Baby in eine Decke gewickelt und in einer Kartonschachtel auf dem Werkhof abgestellt.

Sie habe ihr Kind bewusst an einem frequentierten Ort ausgesetzt, erklärt sie später der Polizei. In der Hoffnung, dass es dort rasch aufgefunden wird. Zuvor habe sie es ohne fremde Hilfe unweit der Fundstelle zur Welt gebracht.

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Ein Säugling liegt am in einem Bett auf der Wochenstation in einem Universitätsklinikum. - Keystone

Nach der Entdeckung wurde das Mädchen ins Spital geflogen. Es befindet sich zurzeit noch dort und wird zurzeit medizinisch betreut. Was mit dem Baby passiert, entscheidet nun die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).

Baby-Finder sieht sich nicht als Lebensretter

Nun hat «Tele Bärn» mit dem Baby-Retter von Därstetten gesprochen. Paul T. sieht sich aber nicht als Lebensretter, versucht sogar Verständnis für die Mutter zu haben. «Wenn sie das Kind vernichten wollte, hätte sie es in den Press-Container oder ins Wasser werfen können.»

Sie müsse in grosser Not gewesen sein und es hätte noch schlimmer kommen können, meint er gegenüber dem Berner Fernsehsender.

kantonspolizei bern
Das Logo der Kantonspolizei Bern. - Keystone

Paul T. habe bei der polizeilichen Befragung den Wunsch geäussert, das Baby später noch einmal zu sehen. Die Kantonspolizei Bern antwortete aber: «Dazu wird es nie kommen.»

Verfahren gegen die Mutter

Laut Gesetz droht der Mutter nun wegen der Aussetzung des Säuglings, der unter ihrer Obhut steht, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren eröffnet.

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