Der Gründungsvertrag der Axpo Holding AG wird ersetzt. Unter anderem wird nun der Weg in die Teilprivatisierung vorbereitet.
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Andrew Walo, der CEO der Axpo Holding AG. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Gründungsvertrag von Axpo Holding wird ersetzt.
  • Nun wird eine Teilprivatisierung des Energiekonzerns vorbereitet.
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Die Kantone und die kantonalen Elektrizitätswerke als Eigentümer der Axpo Holding bereiten den Weg für die Teilprivatisierung des Energiekonzerns vor. Erste Kantonsregierungen haben zugestimmt, den aus dem Jahre 1914 stammenden Gründungsvertrag zu ersetzen.

So hat etwa die Thurgauer Kantonsregierung zugestimmt, den Gründungsvertrag der früher sogenannten Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK) aufzulösen. Dazu hat sie einen Bericht an den Grossen Rat verabschiedet, wie die «NZZ» am Freitag schreibt.

Gründungsvertrag ist nicht mehr aktuell

Ein grosser Teil der Bestimmungen des Gründungsvertrags entspricht nicht mehr der Realität auf dem Strommarkt. Deshalb waren die Kantone und die Kantonswerke übereingekommen, den NOK-Gründungsvertrags durch einen Aktionärbindungsvertrag, eine Eignerstrategie und neue Statuten zu ersetzen.

In einigen Kantonen wie etwa im Aargau muss für die Ablösung des NOK-Gründungsvertrags das kantonale Energiegesetz angepasst werden. Daher wird dort bis Mitte August eine öffentliche Anhörung durchgeführt.

Fünf Jahre Veräusserungsverbot

Im neuen Aktionärbindungsvertrag ist vorgesehen, dass die Kantone ihre Aktien während der ersten fünf Jahre nach Inkrafttreten nicht veräussern dürfen. Danach können sie einen Teil ihrer Aktien verkaufen. Das neue neue Vertragswerk soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

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