Die Aargauer Gemeinden sollen Fahrverbote mit Videokameras überwachen dürfen.
Kanton Aargau
Das Wappen des Kantons Aargau über den Sitzen der Ständeräte im Nationalratssaal im Bundeshaus. - Keystone
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Der Regierungsrat will eine entsprechende Rechtsgrundlage im kantonalen Polizeigesetz schaffen. Bei Widerhandlungen gegen ein Fahrverbot muss die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen. Mit der Bewilligungspflicht werde ein Anliegen der Gemeinden aufgenommen, hält der Regierungsrat in seinem am Freitag, 23. September 2022, veröffentlichten Entwurf zur Revision des Polizeigesetzes fest.

Eine Ahndung von Widerhandlungen gegen ein Fahrverbot durch die Polizei im Ordnungsbussenverfahren sei jedoch nicht zulässig. Gemäss den bundesrechtlichen Bestimmungen dürften mittels technischer Überwachung festgestellte Widerhandlungen gegen Fahrverbote nicht mit einer Ordnungsbusse bestraft werden.

Hintergrund der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage ist ein Urteil des Bezirksgerichts Baden im Herbst 2021. Eine Autolenkerin hatte in Ennetbaden ein Fahrverbot missachtet. Die Stadtpolizei büsste die Lenkerin mit 100 Franken. Die Fotografie einer an einem Kandelaber installierten Kamera war der Beweis für die Missachtung des Fahrverbots.

Die Frau wehrte sich mit einer Einsprache beim Bezirksgericht Baden und bekam recht. Das Gericht bemängelte das eingesetzte Beweismittel und erliess der Lenkerin die Ordnungsbusse. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau verzichtete auf den Weiterzug des Urteils.

Überwachung von Fahrverboten mittels gewöhnlicher Videokameras sei nicht zulässig

Das Bezirksgericht hielt fest, dass die Überwachung von Fahrverboten mittels Systemen zur automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV-Systeme) mangels gesetzlicher Grundlage im Kanton Aargau nicht zulässig sei. Als Konsequenz verzichtete die Stadtpolizei Baden auf die Kontrolle von signalisierten Durchfahrtsverboten mit Kameras.

Solche AFV-Systeme erfassen die Kontrollschilder aller vorbeifahrenden Fahrzeuge und erzeugen Datensätze, die mit Datenbanken abgeglichen werden können. Im Urteil wurde zudem festgehalten, dass auch die Überwachung von Fahrverboten mittels gewöhnlicher Videokameras mangels gesetzlicher Grundlage im Aargau nicht zulässig sei.

Im Polizeigesetz will der Regierungsrat zudem eine Bewilligungspflicht für stationäre Geschwindigkeits- und Rotlicht-Überwachungsanlagen verankert werden. Auf diese Weise will der Regierungsrat eine Forderung des Grossen Rats erfüllen.

Das Parlament hatte im November 2019 ein Postulat aus den Reihen von SVP und FDP mit 85 zu 44 Stimmen überwiesen, wonach der Regierungsrat ein Verbot von «Blechpolizisten» prüfen soll. Das Thema ist im Kanton ein politischer Dauerbrenner.

Stationäre Anlage soll das Verkehrssicherheitsdefizit wirksam reduzieren können

Der Regierungsrat schlägt zur Umsetzung dieses Vorstosses vor, dass solche Anlagen bewilligungspflichtig werden sollen. Eine Bewilligung soll nur dann erteilt werden dürfen, wenn am vorgesehenen Standort ein erhebliches Verkehrssicherheitsdefizit besteht.

Zudem müssen andere Massnahmen zur Reduktion des Verkehrssicherheitsdefizits erfolglos geblieben oder nicht möglich sein. Die stationäre Anlage soll das Verkehrssicherheitsdefizit wirksam reduzieren können. Auch bereits bestehende Anlagen – wie zum Beispiel in Baden – sollen der Bewilligungspflicht unterliegen.

Ein generelles Verbot von «Blechpolizisten» ist aus Sicht des Regierungsrats nicht mit dem übergeordneten Bundesrecht vereinbar.

Parteien, Verbände und Gemeinden können nun bis zum 23. Dezember Stellung nehmen zu den Vorschlägen des Regierungsrats.

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