In La Chaux-de-Fonds NE muss sich ab Mittwoch ein Autofahrer wegen des Vorwurfs der eventualvorsätzlichen Tötung vor Gericht verantworten. Er hatte am Handy getippt und dabei einen tödlichen Unfall verursacht.
Gericht
Die Non-Profit-Organisation Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV) will den betroffenen Klägerinnen und Klägern nun unter die Arme greifen. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab heute Mittwoch steht ein 26-Jähriger wegen eines tödlichen Autounfalls vor Gericht.
  • Die Staatsanwaltschaft Neuenburg klagten den Autofahrer wegen eventualvorsätzlicher Tötung an.
  • Während seiner Autofahrt soll der Lenker ein Smartphone in der Hand gehalten haben.

Alles begann im September 2016. Damals benutze der Angeklagte während des Autofahrens sein Smartphone. Zunächst versandte er zwei Textmitteilungen, danach öffnete er die Seite eines Webshops. Als er dabei einem korrekt entgegenkommenden Rollerfahrer den Weg abschnitt, kam es zum tödlichen Unfall.

Der über 50 Jahre alte Lenker des Rollers leitete eine Vollbremsung ein. Dennoch wurde er vom rechten Vorderrad des Autos erfasst und verstarb an den Folgen des Unfalls. Nach Ansicht der Staatsanwalt nahm der Autofahrer den Tod von anderen Verkehrsteilnehmern in Kauf, indem er ihnen keine Aufmerksamkeit schenkte.

Aus diesem Grund erhob sie vor dem Gericht des Neuenburger Jura und Val-de-Ruz Anklage wegen Tötung mit Eventualvorsatz. Bisher wurde diese Anklage äusserst selten auf Autofahrer angewandt. In seltenen Fällen wurde sie bei Raserdelikten erhoben. In einem Unterantrag wird zumindest eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung verlangt.

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