Der Uno-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen kritisiert zahlreiche Rechtsverletzungen von beeinträchtigten Menschen in der Schweiz.
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Ein Rollstuhl steht auf der Strasse. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rechte von Behinderten werden in der Schweiz in vielerlei Hinsicht verletzt.
  • Der BRK-Ausschuss kritisiert, dass man Beeinträchtigte nicht vor Diskriminierung schütze.

Die Schweiz verletze in vielerlei Hinsicht die Rechte der 1,8 Millionen Menschen mit Beeinträchtigung in der Schweiz. Laut dem zuständigen Uno-Ausschuss wird die geforderte Inklusion auf allen Staatsebenen und in der Gesellschaft noch zu wenig gelebt.

Der Uno-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK-Ausschuss) hat die Schweiz vom 14. bis 16. März erstmals zur Umsetzung der Uno-Behindertenrechtskonvention geprüft. Die Schweizer Dachorganisation Inclusion Handicap hat dazu den Schattenbericht zuhanden des BRK-Ausschusses aktualisiert.

Seit der Ratifizierung der Konvention 2014 sei die Gesetzgebung auf Bundes- und kantonaler Ebene kaum im Sinne der BRK geändert worden, kritisierte Inclusion Handicap am Donnerstag in einer Mitteilung die Hauptbefunde des BRK-Ausschusses.

Die schweizerische Behinderten-Dachorganisation erinnert in diesem Zusammenhang an ihre Petition an den Bundesrat. Sie fordert die Ratifikation des Zusatzprotokolls zur BRK unverzüglich in die Wege zu leiten. Dann könnten die Menschen mit Behinderungen ihre Rechte direkt vor dem BRK-Ausschuss geltend machen, falls ihre Beschwerden durch Schweizer Gerichte letztinstanzlich abgelehnt werden.

Ausschuss besorgt über Segregation auf Arbeitsmarkt

Laut BRK-Ausschuss fehlt in der Schweiz eine umfassende Strategie zur Umsetzung seiner Empfehlungen. Bestehende Gesetze müssten auf allen Ebenen systematisch im Lichte der BRK überprüft werden.

Weiter rügt der Ausschuss, dass die Schweiz Menschen mit Behinderungen nur ungenügend vor Diskriminierung schütze. Besorgt zeigt er sich auch über «die Segregation der Menschen mit Behinderungen auf dem geschützten Arbeitsmarkt». Auch im Wohnbereich werde noch zu stark auf institutionelle Wohnformen fokussiert. Schliesslich fehle eine politische Strategie für den Aufbau eines inklusiven Schulsystems.

Positiv würdigt der Prüfbericht des BRK-Ausschusses namentlich Verabschiedung eines Gesetzes zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution durch die Schweiz, die Unterzeichnung der Charta zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in humanitäre Massnahmen oder die Ratifizierung des Vertrags von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen.

EDI wird sich damit befassen

Laut Informationen des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) von Anfang März wird sich der Bundesrat voraussichtlich Ende dieses Jahres mit den künftigen Schwerpunkten der Behindertenpolitik in der Schweiz befassen. Dies biete zugleich den Rahmen, den Empfehlungen des Uno-Ausschusses Rechnung zu tragen.

In diesem Zusammenhang erwartet Inclusion Handicap gemäss der Mitteilung einen Aktionsplan, der die Prioritäten, die Zuständigkeiten, einen Zeitplan sowie das nötige Budget festhält. Eine unabhängige Stelle müsse die Umsetzung zudem regelmässig überprüfen.

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