Auskunft über Samenspender wird erleichtert

Keystone-SDA
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Bern,

Personen, die durch Samenspenden gezeugt wurden, müssen nicht mehr persönlich vorsprechen, sondern können sich die Daten ihres Vaters per Post zustellen lassen.

Injektion eines Spermiums in eine Eizelle.
Das Samenspenderregister existiert seit dem Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes im Jahr 2001. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Personen, die durch Samenspenden gezeugt wurden, können Daten künftig per Post anfordern.
  • Das vereinfachte Verfahren soll den Aufwand und die Gebühren verringern.

Personen, die durch Samenspenden gezeugt wurden, sollen ab Anfang nächsten Jahres einfacher Zugang zu den Daten ihres Vaters erhalten. Sie müssen nicht mehr persönlich vorsprechen, sondern können sich die Angaben per Post zustellen lassen.

Bisher durfte das Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen (EAZW) den Betroffenen den schriftlichen Bericht über den Samenspender und seine äussere Erscheinung nur in ihren Amtsräumen in Bern übergeben. Die Gesuchsteller mussten mindestens 18-jährig sein oder ein besonderes Interesse nachweisen können, etwa eine notwendige medizinische Abklärung. Die Kosten gingen zulasten der Betroffenen.

Das vereinfachte Verfahren soll den Aufwand und die Gebühren verringern. Denn ab dem kommenden Jahr können sich die Personen die Daten direkt an ihre Wohnadresse zustellen lassen. Auf Wunsch kann aber auch der Hausarzt oder ein Sozialpsychologe die Angaben übermitteln.

Wichtig für Persönlichkeitsentwicklung

Der Bundesrat sei sich bewusst, dass das Wissen über die eigene Abstammung «ein wichtiger Moment für die Persönlichkeitsentwicklung» sein könne, teilte das Bundesamt für Justiz (BJ) am Mittwoch mit. Die entsprechende Änderung Fortpflanzungsmedizinverordnung wurde auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.

Das Samenspenderregister existiert seit dem Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes im Jahr 2001. Im Jahr 2019 werden die ersten Personen, die im Samenspenderregister des EAZW geführt werden, ihre Volljährigkeit erreicht haben. Sie haben dann ein uneingeschränktes Recht zu erfahren, wer ihr Vater ist.

Personen, die vor 2001 aufgrund einer Samenspende geboren wurden, werden an den damals behandelnden Arzt verwiesen. Nach Angaben des Bundesrats handelt es sich nur um wenige Fälle pro Jahr.

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