Terror

Aufsicht ortet mehrere Behördenmängel bei der Terrorismusbekämpfung

Keystone-SDA
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Bern,

Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen nach den Messerattacken in Morges und Lugano im Herbst 2020 hat laut einem Bericht nicht optimal funktioniert.

Attentat
Als Tatwaffe in Morges VD gilt eine Stichwaffe. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Aufsichtskommission hat sich mit den Messerangriffen Morges und Lugano beschäftigt.
  • Dabei hat sie Mängel in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen festgestellt.

Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen hat vor und nach den Messerattacken in Morges VD und Lugano TI im Herbst 2020 nicht optimal funktioniert. Die Aufsichtskommission über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hat mehrere Mängel festgestellt und fordert Massnahmen.

Das ist einem am Dienstag veröffentlichten Inspektionsbericht zu entnehmen. Diesen hatte die AB-BA Ende Dezember 2021 angekündigt. Im Fokus stehen die Terrorismusfälle in Morges und Lugano. In Morges starb ein 29-jähriger Mann in einem Kebab-Restaurant, in Lugano wurde eine Frau in einem Einkaufszentrum schwer verletzt.

Beim Fall in Morges bemängelt die Aufsichtsbehörde unter anderem «das Ausbleiben einer Reaktion der Bundesanwaltschaft, nachdem die Waadtländer Behörden verschiedene Verstösse gegen die auferlegten Ersatzmassnahmen gemeldet hatten». Der mutmassliche Täter war bereits vor der Messerattacke wegen dschihadistischer Umtriebe im Visier. Trotzdem wurde er aus dem Gefängnis entlassen.

Mängel bei Einhaltung der Abläufe

Im Fall der Messerattacke in Lugano hatte die Bundesanwaltschaft ein früheres Strafverfahren gegen die Beschuldigte mit einer Nichtanhandnahmeverfügung erledigt. Die Aufsichtskommission ist der Auffassung, dass diese Verfügung nicht ohne weiteres zu rechtfertigen war. Es wäre «notwendig gewesen, den Sachverhalt zu klären und eine eingehende rechtliche Würdigung vorzunehmen», heisst es im Inspektionsbericht.

Mängel ortete die Kommission in beiden Fällen auch bezüglich Definition und Einhaltung der Abläufe, insbesondere in Bezug auf die Kommunikation der Verfahrensleitung.

Die Empfehlungen der Aufsichtsbehörde werden von der Bundesanwaltschaft begrüsst und befinden sich in Umsetzung, wie es in einer Mitteilung heisst.

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