Aufenthaltsverlängerung eines Oligarchen: SEM muss über die Bücher
Das entsprechende Dossier ist lückenhaft und muss laut Bundesverwaltungsgericht ergänzt werden.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) muss das Gesuch eines russisch-israelischen Oligarchen und dessen Familie für die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung erneut prüfen. Das entsprechende Dossier ist lückenhaft und muss laut Bundesverwaltungsgericht ergänzt werden.
Der Beschwerdeführer, seine Ehefrau und ihre Kinder leben bereits seit mehreren Jahren in der Schweiz. Bei ihrem damaligen Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung informierte das Staatssekretariat für Migration die Familie im Oktober 2020 zunächst, dass es beabsichtige das Begehren abzulehnen.
Nachdem die Betroffenen zum Ansinnen Stellung genommen hatten, wurde ihnen die Aufenthaltsbewilligung im selben Jahr doch noch gewährt. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Nun hatte das SEM das Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zu beurteilen. Und wieder lehnte es ab. Es begründete seinen Entscheid damit, dass der Gesuchsteller gemäss mehreren öffentlichen Quellen in Machenschaften der organisierten russischen Kriminalität und in Geldwäscherei-Delikte involviert sei. Damit stelle er eine Gefahr für die Sicherheit der Schweiz und deren Reputation dar.
Mehr Informationen nötig
Die Akten, auf denen dieser Entscheid basiert, sind laut den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts viel zu vage. Ein Dossier des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) konnten zudem weder die Familie, noch das Gericht konsultieren. In diese Akten müssen die Gesuchsteller zumindest in anonymisierter Form Einsicht erhalten.
Das Staatssekretariat für Migration hat vom Bundesverwaltungsgericht zudem die explizite Anweisung erhalten, das Aussendepartement (EDA), die Bundesanwaltschaft und den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) um weitere Informationen zum Familienvater anzufragen. Der Mann steht lediglich auf einer ukrainischen Sanktionsliste, nicht aber auf jener der Schweiz, der EU oder der USA.
Auf der Basis des vervollständigten Dossiers muss das Staatssekretariat einen neuen Entscheid fällen.






