Asyl-Beobachtungsstelle kritisiert hohe Hürden beim Familiennachzug
Ein neuer Bericht der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht kritisiert hohe Hürden beim Familiennachzug.

Der Bericht der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht nennt langwierige Verfahren statt der Gesetze als Hauptursache für verzögerte Familienzusammenführungen. Darunter litten besonders die betroffenen Kinder.
Schwierigkeiten bei der Dokumentenbeschaffung, hohe Kosten und Zuständigkeitswechsel verzögerten den Familiennachzug teils um Jahre. Das zeigt der neue Fachbericht, den die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA) am Dienstag veröffentlichte. In den untersuchten Fällen waren Familien zwischen neun und zehn Jahren getrennt.
Hohe Anforderungen
Ein Kernproblem stelle die Beschaffung von Dokumenten dar. So verlangten Behörden im Fall eines Mannes aus Afghanistan eine amtlich beglaubigte Eheurkunde. Um diese zu erhalten, reiste der Mann trotz Gefährdungslage selbst nach Afghanistan.
In einem anderen Fall forderte eine Behörde von der Familie eines eritreischen Flüchtlings die Beschaffung von Reisepässen. Dafür hätte die Familie Kontakt mit den Behörden des Staates aufnehmen müssen, vor dem sie geflohen war. Dies hätte den Flüchtlingsstatus der Betroffenen gefährden können. Erst nach einem zweijährigen Rechtsstreit wurde anerkannt, dass diese Forderung unzumutbar war.
Die Verfahren unterscheiden sich je nach zuständiger Behörde. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) wendet laut Bericht weniger strikte Massstäbe an als die kantonalen Behörden. Problematisch wird dies bei einem Zuständigkeitswechsel. Erhält eine Person eine Aufenthaltsbewilligung, wechselt die Zuständigkeit vom Bund zum Kanton. Das Gesuch wird dann erneut unter höheren Anforderungen geprüft.
Kinder als Hauptleidtragende
Die Verfahrenshürden würden für Kinder besonders schwer wiegen, kritisierte die SBAA weiter. Die Familiennachzugsverfahren dauerten in den dokumentierten Fällen bis zu sieben Jahre. Rechne man vorherige Asylverfahren und gesetzliche Wartefristen hinzu, ergebe sich eine Trennungszeit von bis zu zehn Jahren. Dies entspreche einem prägenden Teil der Kindheit, den die Kinder oft unter prekären Bedingungen und ohne gesicherten Aufenthaltsstatus im Ausland verbringen müssten.
Die SBAA fordert daher unter anderem eine maximale Bearbeitungsdauer von einem Jahr für Familiennachzugsgesuche. Besondere Schutzbedürfnisse, insbesondere von Kindern, müssten konsequent berücksichtigt werden. Zudem sollen die Nachweispflichten an die Verhältnisse im Herkunftsland und den Schutzstatus der Betroffenen angepasst werden.






