In Ascona soll es im Rahmen der Kommunalwahlen zu Unregelmässigkeiten gekommen sein. Dies legt eine Beschwerde nahe, die beim Bundesgericht eingegangen ist.
Strassenfest Ascona Menschenmenge
Bei den Kommunalwahlen in Ascona soll es zu Unregelmässigkeiten gekommen sein. (Symbolbild) - keystone

Nicht nur in Arbedo-Castione, sondern auch in Ascona soll es bei den Kommunalwahlen vom 14. April Unregelmässigkeiten gegeben haben. Dies zeigt der Inhalt einer Beschwerde, die beim Bundesgericht eingegangen ist. Demnach sollen Wahlzettel zerrissen worden sein.

Konkret will die Beschwerdeführerin gesehen haben, dass der stellvertretende Gemeindesekretär am Wahlmorgen in Abwesenheit anderer Mitglieder des Wahlbüros mindestens einen Wahlzettel zerrissen hat. Der Vorfall sei nicht protokolliert worden. Das Wahlbüro hätte zudem das kantonale Überprüfungsamt kontaktieren müssen, zitiert das Bundesgericht die Beschwerdeführerin im am Mittwoch veröffentlichten Urteil.

Ähnliches habe sich laut Beschwerdeführerin bereits am Freitag vor den Wahlen ereignet, heisst es im Urteil des Bundesgerichts weiter.

Bundesgericht spielt Beschwerde zurück

Das Tessiner Verwaltungsgericht trat auf den Fall nicht ein, weil es der Ansicht war, dass es dafür nicht zuständig sei. Es leitete die auf den 17. April datierte Beschwerde deshalb ans Bundesgericht weiter. Dieses hat den Ball nun aber wieder an die Vorinstanz zurückgespielt. Der Grund: Da es sich um eine kommunale Wahl handelt, sei das kantonale Gericht zuständig.

Das Urteil des Tessiner Verwaltungsgerichts wird im Südkanton mit Spannung erwartet, denn eine Veränderung auch nur weniger Stimmen könnte die Zusammensetzung der Exekutive in Ascona ändern.

Nach aktuellem Stand hat die FDP Ascona vier Sitze inne, die Mitte-Partei zwei Sitze und Rot-Grün einen Sitz. Dem Vernehmen nach hätte der Mitte-Partei nur eine Stimme gefehlt für einen weiteren Sitz.

Stichwahl am Sonntag

Trotz der mutmasslich manipulierten Wahlen findet am kommenden Sonntag in Ascona die Stichwahl um das Gemeindepräsidentenamt statt.

Das kantonale Prüfungsamt habe bestätigt, dass die Ergebnisse in Ascona gültig seien, schreibt die Gemeindekanzlei auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Es habe daher keinen Grund gesehen, die Wahlergebnisse vom 14. April aufzuheben. Der «demokratische Prozess» laufe normal weiter. Der neue Gemeinderat habe seine Arbeit aufgenommen und arbeite bereits «zum Wohle von Ascona».

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