Arth SZ: Italiener wurde von Gemeinde Straftaten unterstellt
Die Behörden von Arth SZ wollten einem Italiener die Einbürgerung verweigern. Dabei soll ihm die Gemeinde Straftaten unterstellt haben.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Gemeinde Arth SZ wollte einem Italiener die Einbürgerung verweigern.
- Dabei soll ihm die Behörde auch Straftaten unterstellt haben, die er nicht begangen hat.
Die Gemeinde Arth SZ wollte einem italienischen Mann die Einbürgerung verweigern. Das Bundesgericht hat die Entscheidung der Behörde überstimmt.
Laut «CH-Media» soll ihm die Gemeinde Straftaten unterstellt haben, welche er gar nicht begangen hat. Unter anderem warf sie ihm den Besitz eines Scheindomizils oder Steuerhinterziehung vor.
Die Einbürgerungsbehörde der Schwyzer Gemeinde Arth musste den Italiener, der seit 30 Jahren in der Schweiz lebt, schliesslich einbürgern. So lautete das am Montag veröffentlichte Urteil des Bundesgerichts. Allein wegen nicht perfekter Antworten auf geografische und kulturelle Fragen kann die Einbürgerung nicht verweigert werden.








