Appenzeller stimmen über Wolfsschutz, Wildruhegebiete und das Stimmrecht für nicht urteilsfähige Personen ab.
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Erst kürzlich wurde in Appenzell Innerrhoden ein Wolf gesichtet. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER
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Appenzeller Nutztiere sollen besser vor dem Wolf geschützt werden und Wildtiere in drei Gebieten mehr Ruhe finden: Am 28. April entscheiden die Stimmberechtigten von Appenzell Innerrhoden über diese Vorlagen. Auch das Stimmrecht für nicht urteilsfähige Personen wird zum Thema.

Werden Sie über die Wolfs-Massnahmen abstimmen?

Erst kürzlich wurde in Appenzell Innerrhoden ein Wolf gesichtet. Ende April entscheiden die Stimmberechtigten nun an der Landsgemeinde, ob der Kanton neu Schutzmassnahmen ergreifen und finanziell unterstützen soll. Konkret geht es etwa um das nächtliche Einstallen von Schafen.

Gewisse Schutzmassnahmen werden zwar heute bereits durch den Bund unterstützt. Allerdings bestehen laut Regierung bei regionenspezifischen Vorkehrungen noch Finanzierungslücken. Diese sollen nun geschlossen werden.

Schliessung von Finanzierungslücken

Entschieden wird auch über die Wildruhegebiete in Appenzell Innerrhoden. Anstatt wie an der Landsgemeinde im Jahr 2022 noch vier sollen jetzt nur noch drei solche Gebiete – Chalberer, Maarwees und Brugger Wald – Eingang ins Jagdgesetz finden.

Für diese Gebiete würden Ruhezeiten festgelegt, in denen die Wanderwege nicht verlassen werden dürfen. Zudem soll zu den Ruhezeiten ein Jagdverbot sowie eine Leinenpflicht für Hunde gelten.

Neben der Wahl der Standeskommission (Regierung), zu der alle bisherigen Mitglieder noch einmal antreten, ist die Totalrevision der Kantonsverfassung ein wichtiges Traktandum.

Stimmrecht für nicht urteilsfähige Personen

Dabei geht es vor allem um das Stimmrecht für nicht urteilsfähige Personen, also etwa Menschen mit einem Beistand oder Vorsorgeauftrag. Bis anhin waren sie vom Abstimmen und Wählen ausgeschlossen. Nun könnte Appenzell Innerrhoden als erst zweiter Kanton nach Genf diesen Menschen das Stimmrecht gewähren. Profitieren würden davon aktuell 30 Personen.

Mit der neuen Verfassung soll auch der Amtszwang gelockert werden. Dieser soll künftig auf Behörden beschränkt werden, die vom Volk gewählt werden. Zudem würde er von heute acht auf vier Jahre verkürzt.

Abgestimmt wird zudem über die Grundlage, damit die Standeskommission Notrecht einführen und anwenden kann.

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