Anti-Folter-Kommission will Alternativen zu Gefängnis
Schweizer Gefängnisse sind überfüllt: Die Anti-Folter-Kommission warnt vor unhaltbaren Haftbedingungen und möglichen Menschenrechtsverletzungen.

Das Wichtigste in Kürze
- Schweizer Gefängnisse sind überfüllt, vielerorts fehlt der Platz für Häftlinge.
- Die Anti-Folter-Kommission warnt vor Verstössen gegen Menschen- und Grundrechte.
- Die Kommission fordert weniger Haftstrafen und mehr Alternativen zum Gefängnis.
Die Überbelegung in Schweizer Gefängnissen verschlechtert die Haftbedingungen und beeinträchtigt die Grundrechte der Inhaftierten.
Das schreibt die Anti-Folter-Kommission. Sie fordert eine Strategie, damit weniger Menschen Strafen hinter Gitter verbüssen müssen.
Die Bundesverfassung gebe vor, die Menschenwürde zu achten und zu schützen. Das schrieb die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) in ihrem Tätigkeitsbericht für 2025. Sie machte darin die Überbelegung im Freiheitsentzug zum Kernthema.

Überbelegung schränke die Privatsphäre ein, erhöhe das Risiko von Gewalt und verschlechtere die Gesundheitsversorgung. Rechtlich relevant werde dies, wenn die Menschenwürde beeinträchtigt sei und die Haftbedingungen unzumutbar würden.
Unter bestimmten Umständen könne Überbelegung eine Verletzung des Verbots von Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung darstellen. Das gibt die NKVF zu bedenken.
Zehner-Zelle
In einem Regionalgefängnis wurde ein Fitnessraum in eine Zelle für zehn Häftlinge umgebaut. Dadurch verloren die Inhaftierten nicht nur Platz, sondern auch eine Möglichkeit zur Bewegung.
In einzelnen Gefängnissen hätten Inhaftierte während mehreren Tagen auf einer Matratze auf dem Boden schlafen müssen. Ohne eigenen Schrank für eigene Kleider und andere persönliche Gegenstände.
Auch Zellen mit nicht genügend vom Wohnbereich der Zelle abgetrennten sanitären Einrichtungen fand die NKVF vor.

Je weniger Platz den Häftlingen zur Verfügung steht, desto grösser können die Spannungen werden. Fehlende Beschäftigungs- und Sportangebote verschärfen die Situation zudem. Auch informelle Hierarchien und damit potenziell gewalttätige Strukturen könnten sich entwickeln.
Überbelegte Zellen und deshalb knappe Ressourcen wirkten sich auf die Arbeitsbedingungen im Justizvollzug aus. Etwa könne es schwierig werden, neu Eintretende individuell einzuschätzen und in die passende Mehrbett-Zelle einzuteilen. Auch mit genügend Präsenz Gewalt vorzubeugen, könne zur Herausforderung werden.
Verschärfte Strafpolitik
Die Überbelegung sei kein Ausdruck von steigender Kriminalität, schrieb die NKVF, sondern die Folge einer verschärften Strafpolitik. Einfach mehr Haftplätze zu bauen, sei keine Lösung für das Problem.
Vielmehr sei eine umfassende Strategie nötig, um die Zahl der Inhaftierten zu senken. Es müssten weniger Freiheitsstrafen ausgesprochen und in der Schweiz vergleichsweise wenig genutzte Alternativen zur Haft entwickelt werden. Und sie empfiehlt weniger kurze Freiheitsstrafen.

Im Kanton Bern zum Beispiel waren die Gefängnisse seit Sommer 2024 stark überbelegt. Die Kommission spricht von einer Auslastung von bis zu 148 Prozent. Dazu kämen untragbare Verhältnisse in den Regionalgefängnissen Bern, Biel, Burgdorf und Thun. Und mögliche Verstösse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Der Berner Regierungsrat räumte zwar Einschränkungen wegen Überbelegung ein, wies aber die Kritik zurück. Die Kommission nehme subjektive Würdigungen vor, schrieb sie.
Seit 2022 habe die Zahl der Vollzugstage um 37 Prozent zugenommen. Das Kantonsparlament habe inzwischen 20 bis 30 Haftplätze in Containern verlangt.
Kritik an überbelegten Gefängnissen äusserte im April auch der Europarat. Auch sein Komitee zur Verhütung von Folter schlug vor, strenge Obergrenzen für die Zahl der Insassen von Haftanstalten zu prüfen. Auch sollte die Strafbemessungspolitik in Europa angepasst werden. Alternativen zu Freiheitsstrafen müssten gefördert werden.
Mängel auch im Asylbereich
Die Schweizer NKVF sieht auch Mängel im Asylbereich. In Bundesasylzentren würden vulnerable Menschen nach wie vor in Zivilschutzanlagen untergebracht. Die Lebensbedingungen dort seien wegen Enge, fehlendem Tageslicht und ständigem Lüftungslärm im Schlafbereich besonders problematisch.
Die NKVF besuchte 2025 26 Einrichtungen, in denen Strafgefangene sowie Menschen leben, deren Freiheiten teilweise eingeschränkt sind. Es handelte sich um Vollzugsanstalten, eine Einrichtung für ausländerrechtliche Administrativhaft, Alters- und Pflegeheime sowie Bundesasylzentren.








