Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zu den Vorfällen rund um die Winterthurer An'Nur Moschee abgeschlossen. Insgesamt wird gegen neuen Personen Anklage erhoben.

Konkret wird den Beschuldigten vorgeworfen, am 22. November 2016 in der An'Nur Moschee in Winterthur zwei Personen muslimischen Glaubens angegriffen, geschlagen, mit dem Tod bedroht und eingesperrt zu haben. Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Die Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafen zwischen 30 Monaten und 36 Monaten.

Neun Personen müssen sich wegen den Vorfällen an der An'Nur Moschee verantworten.
Neun Personen müssen sich wegen den Vorfällen an der An'Nur Moschee verantworten. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • An'Nur Moschee: Gegen neun Personen wird Anklage erhoben.
  • Gegen die Beschuldigten wird Anklage wegen Körperverletzung und Nötigung erhoben.
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Die Untersuchung im Zusammenhang mit den Vorfällen rund um die An'Nur Moschee ist abgeschlossen. Dies teilt die zuständige Staatsanwaltschaft mit. Neun Personen müssen sich vor Gericht verantworten. Gegen sie wird Anklage wegen Freiheitsberaubung, mehrfacher Nötigung, mehrfacher Drohung, Körperverletzung und weiterer Delikte erhoben.

Personen angegriffen und bedroht

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