Aarau

    Anklage wegen vorsätzlicher Tötung nach Überholunfall

    Keystone-SDA
    Keystone-SDA

    Aarau,

    Vor dem Obergericht des Kantons Aargau hat sich am heutigen Dienstag ein Autolenker wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Tötung zu verantworten.

    Obergericht Aargau
    Das Obergericht des Kantons Aargau. - keystone

    Im November 2022 hatte der damals 71-Jährige im dichten Nebel einen tödlichen Unfall verursacht. Das Bezirksgericht Baden AG verurteilte den Rentner im vergangenen Januar wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 5,5 Jahren. Das Gericht ging nicht von einem direkten Tötungsvorsatz aus, der Beschuldigte habe aber mit seiner Fahrweise einen Unfall mit Todesfolge in Kauf genommen. Es liege demnach Eventualvorsatz vor.

    Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren wegen vorsätzlicher Tötung gefordert. Der Beschuldigte hatte eingeräumt, dass er einen Fehler gemacht und den Unfall verursacht habe. Sein Verteidiger machte Fahrlässigkeit geltend und plädierte für eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten.

    Tödlicher Unfall auf einer geraden Ausserortsstrecke

    Zum tödlichen Unfall kam es am 26. November 2022 gegen Mitternacht auf der geraden Ausserortsstrecke zwischen Busslingen (Gemeinde Remetschwil AG) und Künten AG. Laut Zeugenaussagen herrschte dichter Nebel. Der Wagen vor dem späteren Unfallverursacher fuhr deshalb nur mit Tempo 30 bis 40 und hatte die Nebelschlussleuchte eingeschaltet.

    Der Beschuldigte erklärte später, er habe die Sicht als gut empfunden. Er setzte zum Überholen an und beschleunigte laut Gutachten auf 75 bis 81 Kilometer pro Stunde.

    Zu spät erblickte er das korrekt entgegenkommende Motorrad, das mit 35 bis 42 Kilometern pro Stunde fuhr. Es kam zur Frontalkollision. Der 19-jährige Töfffahrer starb auf der Unfallstelle. Der Unfallverursacher und seine Mitfahrerin blieben unverletzt.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    User #784 (nicht angemeldet)

    Der 71-jährige ist sein Arzt Kollege, sind seine Reaktionen intakt, Vernunft, Intelligenz da? Wenn nicht, bei dichten Nebel nicht fahren, Ander muss sterben. Strafe Gefängnis richtig.

    User #1887 (nicht angemeldet)

    Und wieder eine Unterschätzung, gepaart mit der Kontrollillusion, was zum Tod eines unschuldigen Verkehrsteilnehmers führte. Wer viel mit dem Fahrzeug unterwegs ist, erlebt nahezu alle paar Kilometer solche Verhaltensweisen, bei denen man sich immer wieder aufs Neue fragt, was in den Köpfen dieser Verkehrsteilnehmer nur vorgehen mag, die die Kurven derart knapp schneiden, einen überholen, obwohl sie den Gegenverkehr nicht einsehen können, und oft viel zu dicht auffahren, und und und... Mir einfach unbegreiflich, wieso man sich und andere Verkehrsteilnehmer unnötig in Gefahr bringen muss? Wegen 2,4 Sekunden früher am Ziel???

    Weiterlesen

    kapo
    1 Interaktionen
    Obergericht Aargau
    Aargauer Obergericht
    2 Interaktionen
    Zehn Jahre Haft
    Bildung
    78 Interaktionen
    Lehrermangel

    MEHR AUS AARAU

    Kanton Aargau
    Kanton Aargau
    Uerkheim AG
    Uerkheim AG
    Uerkheim AG
    1 Interaktionen
    Uerkheim AG