Angeklagter verweist im 'Ndrangheta-Prozess auf frühere Aussagen
Der Angeklagte hat zu Beginn der Befragung im 'Ndrangheta-Prozess vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona auf seine früher gemachten Aussagen verwiesen und keine weiteren Angaben gemacht. Dem Mann wird unter anderem Beteiligung an oder Unterstützung einer kriminellen Organisation vorgeworfen.

Vor dem eigentlichen Beginn der Befragung am Montagnachmittag las der 59-Jährige eine nicht immer restlos verständliche Stellungnahme vor. Diese habe ein Freund für ihn verfasst, erklärte er auf Nachfragen der vorsitzenden Richterin.
Der Angeklagte las vor, dass er schon immer eine «kommunikative Person» gewesen sei, aber besser rede als schreibe. Zudem gab er in dieser Stellungnahme an, während der Ermittlungen das Gefühl gehabt zu haben, dass man ihm nicht glauben wolle. Während der nachfolgenden Befragung gab der Mann auf die Fragen der Richterin an, alles bereits gesagt zu haben und verwies auf seine früher gemachten Aussagen.
Dem Mann wird vorgeworfen, während fast zwei Jahrzehnten in der Schweiz als logistischer und finanzieller Stützpunkt der kalabresischen Mafia-Organisation 'Ndrangheta fungiert zu haben. Er soll Bargeld nach Italien transportiert, im Drogenhandel als Vermittler agiert und illegalen Waffen- und Munitionshandel gefördert haben.










