An diese Regeln müssen sich E-Trotti-Fahrende in der Schweiz halten

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Velo- oder Fussweg? Mit oder ohne Helm? Für E-Trottis gelten klare Regeln – wer sie missachtet, muss mit einer Busse rechnen. Gemäss der Axa-Versicherung kennen aber viele Fahrerinnen und Fahrer die Vorschriften nicht. Eine Liste liefert einen Überblick.

    Nach der Fahrt dürfen E-Trottinetts auf dem Trottoir parkiert werden - darauf fahren ist aber strikt verboten und kann mit 40 Franken gebüsst werden. (Archivbild)
    Nach der Fahrt dürfen E-Trottinetts auf dem Trottoir parkiert werden - darauf fahren ist aber strikt verboten und kann mit 40 Franken gebüsst werden. (Archivbild) - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

    Trottoir tabu

    Abseits der Strassen oder Velowege ist der E-Trottinett-Verkehr nicht gestattet. Wer trotzdem auf dem Trottoir fährt, kann mit einer Busse von vierzig Franken geahndet werden.

    Nach der Fahrt sind E-Trottinetts auf dem Gehweg gestattet und dürfen insofern auf dem Trottoir parkiert werden, so, dass für Fussgängerinnen und Fussgänger ein Durchgang von mindestens anderthalb Metern frei bleibt.

    Altersgrenze und Ausweispflicht

    Grundsätzlich ist E-Trottinett-Fahren ab 14 Jahren erlaubt – Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren benötigen dafür aber einen Führerausweis der Kategorie M. Wer diesen Ausweis bei einer Kontrolle nicht dabei hat, wird gebüsst. Unter 16-Jährigen, die beim Fahren ohne Führerausweis erwischt werden, droht ein Strafverfahren.

    Wer zu zweit fährt, zahlt

    Ebenfalls untersagt ist die Fahrt zu zweit: Diese Vorgabe dient insbesondere dem Schutz von Jugendlichen. Ein Missachten der Vorschrift kann zwanzig Franken Busse kosten.

    Freihändig fahren verboten

    Beim Fahren darf der Lenker nicht vollständig losgelassen werden, denn freihändiges Fahren ist strikt verboten und kostet zwanzig Franken Busse.

    Weiterhin ziehen Verkehrsverstösse wie das Missachten einer roten Ampel eine Busse von sechzig Franken nach sich, während das Nichtgewähren des Vortritts an Fussgängerstreifen mit vierzig Franken geahndet wird. Ausserdem muss das Licht – vorne weiss und hinten rot – auch tagsüber eingeschaltet sein.

    Fahren ohne Helm besonders gefährlich

    Nur 30 der 730 erfassten Personen, die sich vergangenes Jahr beim E-Trottinett-Fahren verletzt hatten, trugen dabei einen Helm. Dabei ist das Risiko für ein schweres Schädel-Hirn-Trauma 1,74-mal höher als auf dem Velo und 3,45-mal höher als auf dem Motorrad. Forschende fordern deshalb eine Helmpflicht und strengere Tempolimits.

    Für E-Trottinett-Fahrerinnen scheint das Verletzungsrisiko besonders hoch: Laut einer am Donnerstag in der Fachzeitschrift «Scientific Reports» veröffentlichten Studie verunglücken Frauen 2,1-mal häufiger schwer.

    Ihr Kollisionsrisiko ist ausserdem um 36 Prozent höher als das von Männern, was laut der Autoren daran liegen könnte, dass die meisten E-Trottinetts auf männliche Körperproportionen ausgelegt sind.

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    Kommentare

    User #3844 (nicht angemeldet)

    Wir müssen selber aktiv werden. Wir müssen uns vernetzen und gemeinsam dagegen vorgehen anstatt jeder alleine die "Faust im Sack" machen.

    User #4610 (nicht angemeldet)

    Halten sie sich an die Vorschriften?!

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