Auf dem Parkplatz vor dem Alterszentrum Tertianum Gartenhof in Winterthur ZH sorgen Parkplatzwächter mit hohen «Aufwandsentschädigungen» für Unmut.
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An einer Parkuhr sollen die Parkenden ihre Gebühren bezahlen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Parkplatzwächter der Firma VDL kontrollieren die Parkplätze vor dem Alterszentrum.
  • Für das Parkieren ohne Ticket fordern sie eine Zahlung von bis zu 100 Franken.
  • Seit 2022 läuft ein Verfahren gegen die beiden Geschäftsführer der VDL.
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Wer in Winterthur beim Alterszentrum Tertianum Gartenhof parkieren möchte, hat Parkplatzgebühren zu entrichten.

Um gegen wildes Parkieren vorzugehen, hat die BVK als Eigentümerin Parkplatzwächter angeheuert: Die Firma VDL Verkehrsdienstleistungen GmbH übernimmt seit vergangenem Sommer die Kontrollen auf der Parkfläche.

BVK-Sprecher Christian Brütsch erklärte dem «Landboten» gegenüber: «Dies wurde nötig, da immer wieder Reklamationen eingingen, weil Besucherparkplätze nicht frei waren oder Autos vor der Garagenzufahrt abgestellt wurden.»

80 bis 100 Franken: Über 100 Beschwerden

Zusätzlich weist ein Aushang der Mieterin Tertianum Gartenhof auf die Kontrollen hin: «Bitte bezahlen Sie die Parkplatzgebühren und ersparen sie sich die teuren Bussen», ist darauf zu lesen.

Haben Sie schon einmal eine Parkbusse erhalten?

Vonseiten der Mitarbeitenden des Alterszentrums sowie den Besuchern, wird das Vorgehen der Parkplatzwächter jedoch stark kritisiert.

Über 100 Beschwerden sollen bereits eingegangen sein. Für das Parkieren ohne Ticket verlangen die privaten Ordnungshüter 80 bis 100 Franken – die Zahlungsaufforderung kommt per Post.

Beträge deutlich über der regulären Polizeibusse

Die BVK beruft sich dabei auf die Winterthurer Polizeiverordnung, welche ein unberechtigtes Abstellen von Fahrzeugen auf privatem Grund verbietet.

Für Michael Wirz als Sprecher der Stadtpolizei Winterthur ist die Verordnung jedoch keine Rechtsgrundlage für das Ausstellen privater Bussen.

Denn legitime Polizeibussen darf nur die Polizei selbst ausstellen – Privatkontrolleure verwenden daher Worte wie «Aufwandsentschädigung». Dabei liegen die «Entschädigungen» mit ihren Beträgen deutlich über den vom Bundesgericht als angemessen befundenen 30 bis 52 Franken.

Kein Hinweis auf richterliches Parkverbot

Die Stadtpolizei weist auf zwei Möglichkeiten im Vorgehen gegen unrechtmässig Parkierende hin: Zum einen könne man die Polizei informieren, welche dann eine Ordnungsbusse von 50 Franken verhängt.

Zum anderen könne man ein richterliches Verbot beantragen. Anschliessend stelle man ein gut sichtbares Schild auf, um auf dieses hinzuweisen.

Auf dem Besucherparkplatz des Alterszentrums ist eine solche Beschilderung jedoch bisher nicht ausgehängt. Laut Wirz hätte eine Anzeige ohne ausgeschildertes Parkverbot somit wenig Erfolgsaussichten.

Die Geschäftsführung der VDL Verkehrsdienstleistungen GmbH sieht die Rechtslage anders: Die Notwendigkeit eines einzelrichterlichen Verbots zur Forderung einer Entschädigung sei «ein weitverbreiteter Irrtum».

Verfahren gegen VDL: Verdacht der Amtsanmassung

Im Juni 2022 wurde laut dem «Landboten» bereits ein Verfahren gegen die beiden Geschäftsleiter öffentlich. Sie sollen sich des Verdachts der Erpressung schuldig gemacht haben.

Zusätzlich liege ein mögliches Vergehen gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, beziehungsweise Amtsanmassung, vor. Das Verfahren soll laut der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft zurzeit durch zwei Beschwerden blockiert sein.

Die VDL war bis vergangenen Mai unter dem Namen Polis Control GmbH bekannt. Die versendeten Zahlungsaufforderungen haben zu dem Zeitpunkt jenen der Stadtpolizei Bülach sehr ähnlich gesehen.

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