Schweizer Sicherheitsuntersuchungsstelle findet keine technischen Fehler bei Fastkollision von Flugzeugen.
Kampfjets
Das Kampfflugzeug F/A-18 Super Hornet von Boeing startet während eines Test- und Bewertungstages auf dem Flugplatz der Schweizer Armee in Payerne. (Archivbild) - keystone
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Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) hat bei der Fastkollision eines Motorflugzeuges mit zwei Kampfflugzeugen im Jahr 2019 im Kanton Schwyz keine technischen Mängel festgestellt. Dies zeigte der am Donnerstag veröffentlichte Schlussbericht. Die Fastkollision sei auf die Kombination zweier Faktoren zurückzuführen: Das Motorflugzeug flog sinkend und im Kurvenflug in denselben Raum wie die Kampfflugzeuge und wegen der hohen Geschwindigkeit der Kampfjets war kein wirkungsvolleres Ausweichmanöver möglich, wie es im Sust-Bericht heisst.

Zur Fastkollision kam am 15. Mai 2019 in der Nähe von Altendorf SZ. Auf rund 600 Metern Höhe Grund flogen das Motorflugzeug der Ausserschwyzer Fluggemeinschaft Wangen sowie zwei F/A-18 Kampfflugzeuge der Schweizer Luftwaffe knapp aneinander vorbei. Laut Sust waren die Rahmenbedingungen an jenem Tag gut. Die Piloten seien in guter Verfassung gewesen.

Ausweichmanöver kurz vor Kollision

Das Motorfahrzeug befand sich laut Bericht gerade im Sinkflug für eine Landung auf dem Flugplatz Wangen-Lachen. Die Kampfflugzeuge hatten kurz zuvor einen Verkehrshinweis einer Flugverkehrsleitstelle zum Motorfahrzeug erhalten. Sie hätten dem Flugzeug mit einem leichten Sinkflug ausweichen wollen. Erst kurz vor der Fastkollision sichteten die Kampfflugzeuge das Motorflugzeug und unternahmen ein weiteres Ausweichmanöver.

In diesem Luftraum komme es immer wieder zu gefährlichen Annäherungen, so die Sust. Dort sei die Besatzung nach dem Prinzip sehen und ausweichen («see and avoid») selbst für die Einhaltung eines genügenden Abstandes zuständig.

Kollisionswarngerät ohne Positionsangaben

Das Motorflugzeug habe über ein Kollisionswarngerät verfügt. Auch hatte es einen Transponder, durch den es von den Kampfflugzeugen hätte bemerkt werden sollen. Die Kampfflugzeuge waren unter anderem mit einem Radar ausgerüstet. Sie besassen keine Kollisionswarngeräte, dafür aber Transponder, die sie für das Motorflugzeug erfassbar machten.

Der Bericht hielt fest, dass sich die späte Anzeige der Kampfflugzeuge sich nicht schlüssig erklären liesse. Auch sei das Kollisionswarngerät des Motorflugzeuges nicht imstande gewesen, die Herkunftsrichtung der Kampfflugzeuge anzuzeigen, da deren Transponder keine Positionsangaben ausgesendet habe.

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