SP-Bundesrat Alain Berset verlangt, dass ein Register für Sozialdetektive geführt wird. Die Bürgerlichen stören sich daran.
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SP-Bundesrat Alain Berset. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Alain Berset will ein öffentliches Register für tätige Sozialdetektive.
  • Darauf wurde Kritik laut, dass so die Namen der Detektive nicht geschützt würden.
  • Eine SP-Nationalrätin versteht die Bedenken der Bürgerlichen nicht.

Im November wurde der Beobachtung von Sozialversicherten zugestimmt. Jetzt streitet man sich über die Details, die vom Bundesrat geregelt werden.

Die Bürgerlichen in der nationalrätlichen Sozialkommission ärgern sich ab Alain Berset, der Sozialdetektive in einem öffentlichen Register eintragen will. Sie werfen ihm vor, die Detektivarbeit unnötig zu verkomplizieren.

Ruth Hum­bel, CVP-Nationalrätin, befürchtet, dass durch die Massnahme die ­Namen der Detektive nicht geschützt bleiben. Sie sagt: «Die Arbeit der Detektive könnte so mit Aktionen gestört werden.»

Alain Berset bekräftigt, Detektive müssten nicht ihre Privatadresse angeben

Sie meint, selbst wenn ein solches Verzeichnis nicht für jedermann einsehbar wäre, wären die Namen nicht geschützt. So könnten Versicherte oder deren Anwälte mit ­Verweis auf das Öffentlichkeitsprinzip Einsicht ins Register verlangen.

Die SP-Nationalrätin Silvia Schenker versteht die Befürchtungen nicht. Sie bekämpfte das Gesetz zu den Sozialdetektiven. Nach ihr seien sich auch Befürworter einig, dass es für die Observationstätigkeit eine Zulassung benötige. Da sei eis nur selbstverständlich, dass sich die zugelassenen Detektive von den Behörden erfassen lassen müssen.

Die Verordnung zur Observation von Versicherten wurde vorletzte Woche von Alain Berset und Jürg Brechbühl präsentiert.Brechbühl ist Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV).

Angesichts der bürgerlichen Bedenken wiesen sie darauf hin, dass die Detektive auch die Geschäftsadresse anstelle der Privaten angeben könnten.

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