Laut dem «Blauen Kreuz» wurden beim Adventsdorf Olten in 85 Prozent der Fälle Alkohol an Minderjährige ausgeschenkt. Jetzt wehrt sich der Veranstalter.
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Ein Glühweinstand im Adventsdorf Olten. - Stadt Olten (Archivbild) - Nau.ch / Werner Rolli
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Adventsdorf Olten muss sich schweren Vorwürfen stellen.
  • Bei Testkäufen des «Blauen Kreuz» wurde vielen Minderjährigen Alkohol ausgeschenkt.
  • Man werde seine eigenen Kontrollen nun verstärken, erklärt der Veranstalter auf Anfrage.

Bekommen am Adventsdorf in Olten Jugendliche ohne irgendwelche Nachfragen Alkohol ausgeschenkt? Das behauptet zumindest die Anti-Sucht-Organisation «Blaues Kreuz».

Gemäss einer Mitteilung vom Dienstag führte die dortige Regionalsektion gleich am ersten Tag des Weihnachtsmarkts (2. Dezember) Testkäufe mit Jugendlichen im Alter von 15 und 16 Jahren durch.

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Glühwein ist ein beliebtes Getränk an Weihnachtsmärkten. (Archivbild) - Nau.ch

Das Ergebnis: In 12 von 14 Fällen seien die Minderjährigen mühelos an Alkohol – inklusive Bier, Wein und Spirituosen – gekommen. Dies entspricht einer Rate von zirka 85 Prozent!

Die Organisation nennt dies, in Kombination mit den «günstigen Preisen» der Warmgetränke, einen «gefährlichen Cocktail» für Jugendliche.

Veranstalter ärgern sich über mangelnde Kommunikation

Auf Anfrage von Nau.ch haben sich die Veranstalter des Oltner Adventsdorfs zu den Vorwürfen geäussert. Man habe selbst erst am Dienstag von den Testkäufen erfahren, sagt Organisator Mike Zettel von der «Kein Ding GmbH».

«Grundsätzlich unterstützen wir solche Kontrollen», so Zettel. Es sei jedoch «inakzeptabel», dass das «Blaue Kreuz» sich dazu nicht sofort an die Veranstalter gewendet habe. Man wisse auch weiterhin nicht, wo und wie genau Verstösse stattgefunden hätten.

Laut Communiqué des «Blauen Kreuzes» wurde direkt nach den Testkäufen das entsprechende Verkaufspersonal umgehend sowie die jeweilige Betriebsleitung schriftlich informiert.

Haben Sie im minderjährigen Alter schon einmal Alkohol getrunken?

Der Oltner Eventagentur wurde laut Mike Zettel jedoch nichts mitgeteilt. Dies sei nicht verständlich, da es bei der Angelegenheit um Jugendschutz ginge.

Bezüglich Massnahmen, die im Vorfeld von Veranstalterseite getroffen wurden, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten, sagt Zettel: «Allen Getränkeständen sind grundsätzlich Merkblätter ausgegeben worden. Das Alkoholverkaufsverbot an Jugendliche ist auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie bei diversen Schreiben vermerkt.»

Zudem sei gleich am ersten Tag kontrolliert worden, dass die Merkblätter auch hängen. Als Konsequenz aus den Testkäufen wolle man nun seine eigenen Kontrollen zusätzlich verschärfen, erklärt der Veranstalter.

Bei weiteren Verstössen müssten Betreiber mit einer Anzeige des Kantons rechnen. Darüber hinaus drohe ein Platzverweis oder ein Handelsverbot mit Getränken.

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