Nach dem Tod eines 14-jährigen Mädchens wurde der Adelboden-Pistenchef der fahrlässigen Tötung angeklagt. Nach Jahren wurde er nun endgültig freigesprochen.
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Im Jahr 2015 ereignete sich der tödliche Unfall des 14-jährigen Mädchens Amélie im Skigebiet Adelboden. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Jahr 2015 starb ein Mädchen bei einem Skiunfall.
  • Der Pistenchef des Gebiets wurde daraufhin wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
  • Der Unfallsort sei nicht ausreichend beschildert und markiert gewesen.
  • Von dieser Schuld wurde er nun endgültig freigesprochen.
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Der Leiter der Bergbahnen in Adelboden BE kann aufatmen: Er wurde endgültig vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.

Der Fall drehte sich rund um Amélie S. (†14), die im Februar 2015 beim Skifahren tödlich verunglückte. Die Familie des Opfers hatte gegen den Pistenchef geklagt, doch ihre Beschwerde wurde nun vom Bundesgericht abgewiesen.

Stelle war ausreichend markiert

Bereits im Oktober 2022 hatte das höchste Schweizer Gericht eine erste Beschwerde der Familie des verstorbenen Mädchens angenommen. Der Fall wurde zur erneuten Prüfung an das Berner Obergericht zurückverwiesen, wie «Blick» berichtet.

Im Juni 2023 wurde der Pistenchef erneut freigesprochen. Deshalb wandten sich die Angehörigen des Opfers ein zweites Mal an das Bundesgericht.

In einem Urteil, das am Montag öffentlich gemacht wurde, stellte das höchste Schweizer Gericht fest: Die Berner Justiz hat die Vorwürfe der Kläger bezüglich mangelnder Beschilderung am Unfallort gründlich und überzeugend widerlegt. Es wurde festgestellt, dass sowohl die Beschilderung als auch die Markierung des Pistenrandes deutlich sichtbar und ausreichend waren.

Eine Frage bleibt zurück

Bei einem Skikurs am 26. Februar 2015 geriet Amélie von der Piste. Sie stürzte mit dem Kopf voran in einen Wassergraben und lag mehrere Minuten im Wasser, bis sie gerettet wurde.

Was unklar bleibt: Hatte Amélie bewusst den Bereich neben der Piste angesteuert oder hatte sie die Kontrolle über ihre Skier verloren? Das Berner Gericht konnte diese Frage nicht abschliessend klären.

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