Eine Skifahrerin stürzte und ertrank im Eiswasser. Die Anklage wegen fahrlässiger Tötung durch den Adelbodner Pistenchef wurde nun zum zweiten Mal abgewiesen.
adelboden
In Adelboden BE wurde der Pistenchef erneut freigesprochen. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Jugendliche ist 2014 neben einer Adelbodner Skipiste ertrunken.
  • Der Pistenchef wurde am Montag von der Anklage der fahrlässigen Tötung freigesprochen.
  • Laut dem Obergericht hätte dieser den Unfall sehrwahrscheinlich nicht verhindern können.

Vor fast zehn Jahren ist eine 14-Jährige neben einer Skipiste in Adelboden BE verstorben. Die erfahrene Skifahrerin stürzte auf einem Nebenweg in Geils kopfüber in einen Graben und ertrank daraufhin im Eiswasser.

Das Berner Obergericht veröffentlichte am Montag bereits das zweite Urteil in dem Fall. Der Pistenchef sowie die Bergbahnen Adelboden AG (BAAG) werden erneut von der Anklage der fahrlässigen Tötung freigesprochen.

Pistenchef hätte Tod nicht verhindern können

Bei der Pistensicherung habe keine Sorgfaltspflichtverletzung vorgelegen. Auch mit einer Signalisation der Gefahrenstelle hätte die Tragödie höchstwahrscheinlich nicht verhindert werden können. So lautet die neue Begründung des Obergerichts.

Geils
Die Skischule befindet sich in Geils. In unmittelbarer Nähe fand die Tragödie statt. (Archivbild) - keystone

Die Beweise zeigten, dass die Jugendliche bewusst vom Weg neben dem Ruedi-Chalet abgekommen war. Ausserhalb der Piste bestehe keine Sicherungspflicht, wie der «Frutigländer» schreibt.

Eltern zogen bis vors Bundesgericht

Im Mai 2020 wurde der Pistenchef vom Regionalgericht Oberland schuldig gesprochen und zu einer bedingten Busse verurteilt. Das Berner Obergericht sprach den Adelbodner ein Jahr später jedoch wieder frei.

Daraufhin zogen die Eltern des verstorbenen Mädchens bis vors Bundesgericht. Wegen einer ungenügenden Begründung wies dieses den Fall an das Obergericht zurück. Dies sollte eine Neubeurteilung vornehmen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesgerichtTodAdelboden