Flüchtlinge, die einen negativen Asylbescheid erhalten, sollen ihre Ausbildung in der Schweiz beenden können. Der Nationalrat nahm eine entsprechende Motion an.
Ausbildung: Ein Flüchtling arbeitet in einer Lernwerkstatt. Foto: Sven Hoppe/dpa
Ausbildung: Ein Flüchtling arbeitet in einer Lernwerkstatt. Foto: Sven Hoppe/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Flüchtlinge sollen ihre Ausbildung in der Schweiz beenden können.
  • Auch, wenn sie während der Lehre einen negativen Asylbescheid erhalten.
  • Der Nationalrat nahm eine entsprechende Motion an.

Lernende, die während ihrer Ausbildung einen negativen Asylentscheid erhalten, sollten ihre bereits begonnene berufliche Grundbildung in der Schweiz beenden können. Das verlangt der Nationalrat mit einer Motion. Mit 129 zu 54 Stimmen bei 7 Enthaltungen nahm die grosse Kammer am Mittwoch einen entsprechenden Vorstoss an.

Sie kam damit einer Petition mit dem Titel «Eine Lehre – Eine Zukunft» nach. Nein stimmte die SVP-Fraktion und vereinzelte Vertreterinnen und Vertreter der FDP- und Mitte-Fraktion.

Lehrabbrüche nach langen Asylverfahren

Das Anliegen formuliert hatte die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N). Sie stört sich an Lehrabbrüchen nach langen Asylverfahren. Mit einer Praxisänderung solle erreicht werden, dass Betroffene ihre Lehre abschliessen können – das sei auch im Sinne einer Rückkehrhilfe zu sehen, argumentierte Kommissionssprecherin Corina Gredig (GLP/ZH).

Überdies würde mit einer Gesetzesänderung gewährleistet, dass betroffene Lehrbetriebe und KMU, die in die Ausbildung der Lehrlinge investiert haben, nicht auf eine motivierte und bereits eingearbeitete Arbeitskraft verzichten müssen.

Bundesrat beantragte Ablehnung

Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Falls die heutige Praxis in den Kantonen zu Härtefällen führe und die Kantone dies wünschten, sei das Staatssekretariat für Migration (SEM) bereit, diese Fälle zu vertiefen, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter.

Allerdings sei es so, dass ab Februar 2021 keine altrechtlichen Fälle mehr hängig sein sollten. Fortan sollten also alle Asylverfahren innert 140 Tagen rechtskräftig entschieden sein. Es dürften also gar keine Härtefälle mehr auftreten.

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