Für Personen, die nicht von Covid-19 genesen oder nicht geimpft sind, wird die Reise in die Schweiz ab diesem Montag umständlicher und auch teurer.
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Wer kein Covid-Zertifikat nachweisen kann, muss zwei Tests abliefern. Einer bei der Einreise und ein zweiter vier bis sieben Tage nach der Rückreise. - sda - KEYSTONE/PIERRE ALBOUY
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab heute gilt bei der Einreise in die Schweiz eine Testpflicht für Ungeimpfte.
  • Für Grenzgänger und Transitreisende gibt es Ausnahmen von der Regel.

Ab Montag müssen alle, die nicht geimpft oder nicht genesen sind, bei der Einreise in die Schweiz einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen. Dies gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Und es gilt auch für Grenzübertritte zu Fuss und per Velo, wie der Bundesrat am vergangenen Freitag beschloss.

Vier bis sieben Tage nach der Einreise müssen sich mit einem negativen Test in die Schweiz gekommene Personen kostenpflichtig noch einmal testen lassen. Das Resultat muss dem zuständigen Kanton übermittelt werden. Diese Pflicht gilt für jene, die bei der Einreise weder Impfung noch Genesung haben nachweisen können.

Coronavirus Test
Ferien erhöhen die Verbreitung des Coronavirus: Ab heute gilt deshalb für alle ungeimpften Reisenden in die Schweiz eine Testpflicht. - AFP/Archiv

Die Testpflicht für diese Personen gilt zudem unabhängig davon, aus welchem Land man einreist. Heute besteht die Testpflicht nur für Flugreisen. Die Tests nach der Einreise müssen die Betroffenen ausserdem selbst bezahlen.

Hingegen müssen alle einreisenden Personen - ob sie nun geimpft, genesen oder getestet sind - das elektronische Passagier-Lokalisierungsformular ausfüllen. Damit sollen die Kantone mit Stichproben überprüfen können, ob Personen, die den zweiten Test durchführen müssen, dies tatsächlich getan haben.

Ausnahmen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger

Die Formulare werden laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) 14 Tage aufbewahrt. Dass alle sie ausfüllen müssten, sei der Praktikabilität geschuldet. Anhand der Formulare sei ersichtlich, wer der Testpflicht unterstehe.

Allerdings gibt es Ausnahmen von der Test- und der Formularpflicht: Sie gelten für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Transitreisende, die in der Schweiz keinen Zwischenhalt machen, Personen, die beruflich Güter und Personen transportieren, sowie unter 16-jährige Kinder und Jugendliche sowie bei Einreisen aus grenznahen Gebieten.

Macht die Test-Pflicht für ungeimpfte Reisende Sinn?

Das Schweizer Covid-Zertifikat gibt es ab Montag auch für in die Schweiz einreisende Personen, die sich im Ausland gegen das Coronavirus haben impfen lassen oder genesen sind. Voraussetzung ist, dass der gespritzte Impfstoff in der Schweiz oder von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen ist. Das Zertifikat soll so auch für Touristinnen und Touristen erhältlich sein.

Die EMA hat bisher die Impfstoffe von Pfizer/Biontech, Moderna, Astrazeneca und Johnson & Johnson zugelassen. Weitere sind in Prüfung, darunter der russische Impfstoff Sputnik V.

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