Der Aargauische Gewerbeverband (AGV) befürwortet den Vorschlag der Sozialdemokraten, den 1. Mai als offiziellen Feiertag im Aargau einzuführen.
1. Mai
Im Aargau soll es neben dem «Tag der Arbeit» auch einen arbeitsfreien «Tag des Kleingewerbes» geben. (Archivbild) - keystone
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Der Aargauische Gewerbeverband (AGV) unterstützt den sozialdemokratischen Vorschlag, den 1. Mai im Aargau zum offiziellen Feiertag zu machen. Gleichzeitig soll ein arbeitsfreier «Tag des Kleingewerbes» am 1. September entstehen, wie der AGV am Donnerstag mitteilte.

Das Präsidium des Aargauer Gewerbeverbands (AGV) stehe der am Dienstag von der SP-Fraktion im Grossen Rat eingereichten Motion, den 1. Mai als gesetzlichen Feiertag festzulegen, grundsätzlich positiv gegenüber.

Damit die «Gleichstellung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gewahrt» bleibe, solle ausserdem der 1. September als «Tag des Kleingewerbes» ebenfalls arbeitsfrei werden, schreibt der AGV.

Kostenneutralität durch Beibehaltung der Anzahl an Feiertagen

Im Gegensatz zu den Sozialdemokraten, die den Tag der Arbeit als «zusätzlichen gesetzlichen Feiertag» einführen wollen verlangt der AGV, die Anzahl der Feiertage beizubehalten. Ansonsten würden die Kosten für die Arbeitgebenden steigen und die wirtschafliche Situation für KMU noch schwieriger.

Als Lösung schlägt der Gewerbeverband «die komplette Aufarbeitung der Feiertagsregelung» vor. Weil die kirchlichen Feiertage in der heutigen Gesellschaft ihre ursprüngliche Bedeutung verloren hätten, wäre eine teilweise Aufhebung möglich.

Vereinheitlichung von Feiertagen als mögliche Lösung

So sei bereits heute zum Beispiel der Berchtoldstag (2. Januar) nur in gewissen Aargauer Bezirken frei, der Pfingstmontag ebenfalls.

Im Jahr 2006 hatte der Regierungsrat vorgeschlagen, die Feiertage im ganzen Kantonsgebiet zu vereinheitlichen. Fronleichnam, Allerheiligen, Maria Himmelfahrt und Maria Empfängnis wären damit keine offiziellen Feiertage mehr gewesen.

Nach grossem Widerstand in den katholisch geprägten Gebieten wurden diese Feiertage dann jedoch beibehalten.

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