Der Aargauer Regierungsrat will die Spielregeln für Regierungsratswahlen nicht ändern. Er lehnt die Forderung aus den Reihen der SVP ab, das Verhältniswahlrecht (Proporz) einzuführen. Bereits vor sechs Jahren war die SVP mit der Forderung abgeblitzt.
Kanton Aargau
Grossratssaal des Kanton Aargau in Aarau. - Keystone
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Für die Bestellung von Exekutivbehörden mit fünf bis sieben Sitzen eigne sich das Mehrheitswahlverfahren (Majorz) besser, hält der Regierungsrat am Freitag in seiner Stellungnahme zu einer SVP-Motion fest. Die kleine Anzahl der Sitze von Exekutivbehörden reiche oftmals nicht aus, um ein repräsentatives Bild des parteipolitischen Kräfteverhältnisses im Wahlkreis zu erhalten.

Das Marjorzwahlsystem habe Vorteile und sei einfach. Die Persönlichkeit der Kandidatinnen und Kandidaten stehe im Vordergrund. Die Bevölkerung wähle jene Personen in den Regierungsrat, denen sie dieses Amt anvertrauen wolle - unabhängig von Parteistärke und Listen.

Wer beim geltenden System in die Exekutive gewählt werde, müsse über die eigene Partei hinaus auf Akzeptanz stossen und im Volk breite Unterstützung finden. Dieser Umstand begünstige eine unabhängigere, weniger parteigebundene Meinungsbildung im Regierungsrat.

Für das Majorzwahlverfahren spreche zudem, dass es für Stimmbürgerinnen und Stimmbürger einfach und leicht verständlich sei, hält der Regierungsrat weiter fest.

Es gewähre der Wählerschaft die Gewissheit, dass ihre Stimmen ausschliesslich denjenigen Kandidatinnen und Kandidaten zukämen für die sie tatsächlich abgegeben worden seien. Im Proporzsystem, in welchem zuerst die Anzahl der Sitze der Parteien zu errechnen sei und die Gewählten erst in einem zweiten Schritt ermittelt würden, bestehe diese Gewissheit nicht.

Die Motion für die Einführung des Verhältniswahlsystem hatten die Grossräte Benjamin Giezendanner und Jean-Pierre Gallati eingereicht. Fraktionschef Gallati möchte mittlerweile selbst in die Regierung: Er will am 20. Oktober für den freien Sitz nach dem Rücktritt von Gesundheitsdirektorin Franziska Roth kandidieren.

Die beiden Grossräte hatten einen weitgehend gleichlautenden Vorstoss bereits im Oktober 2012 eingereicht. Nur etwas mehr eine Woche zuvor war die SVP mit dem Angriff auf den Sitz der damaligen Grünen Regierungsrätin Susanne Hochuli gescheitert. Der Grosse Rat lehnte die Forderung klar ab.

Die beiden SVP-Grossräte geben sich überzeugt, dass das Proporzwahlsystem «ausgewogene Machtverhältnisse» sichere sowie den Wettbewerb der Ideen und Köpfe fördere.

Das Mehrheitswahlverfahren ist bei der Bestellung der kantonalen Exekutiven in der Schweiz die Regel. Einzig im Kanton Tessin kommt das Verhältniswahlverfahren zur Anwendung. Der Kanton Zug, der den Regierungsrat über 100 Jahre lang ebenfalls nach dem Proporz gewählt hatte, wechselte 2013 zum Majorzsystem.

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