Aargauer Regierung erfüllt Bundesvorgaben für Krebsregister
Man habe sich entschieden, keine weiteren Daten, als die im Krebsregistrierungsgesetz (KRG) des Bundes verlangten, zu erheben, teilte der Regierungsrat am Freitag mit. Das KRG sehe bereits eine umfangreiche Datenerhebung vor.
Damit würden auf kantonaler und nationaler Ebene ausreichend Resultate und Aussagen zur Krebsbelastung generiert. Ausserdem führe die bundesrechtlich vorgeschriebene Datenerhebung zu einem erheblichen Mehraufwand und zu höheren Kosten, die vom Kanton getragen werden müssten.
Der Regierungsrat legte die kantonalen Rechtsgrundlagen, die für den korrekten Vollzug des neuen Bundesgesetzes erforderlich sind, in einer Verordnung fest. Die Führung des Krebsregisters wird ab dem Jahr 2020 an die Stiftung Krebsregister Aargau übertragen. Der Leistungsvertrag ist auf vier Jahre befristet.
Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) hat die Aufsichtspflicht über das Krebsregister und stellt sicher, dass die Aufgabe in angemessener Qualität, im gewünschten Ausmass und wirtschaftlich erfüllt wird, wie der Regierungsrat festhält.
Die ab dem Jahr 2020 anfallenden Kosten betragen jährlich rund 1,2 Millionen Franken. Dieser Betrag ergibt sich aus Kosten von 1,66 Franken pro Einwohnerin und Einwohner multipliziert mit der jeweils per 31. Dezember des Vorjahres bestehenden Einwohnerzahl.
Das Bundesgesetz verpflichtet die Kantone, ab 2020 ein Krebsregister zu führen. Das Register soll die nötige Datengrundlage schaffen, um die Entwicklung von Krebserkrankungen zu beobachten sowie die Versorgungs-, Diagnose- und Behandlungsqualität auszuwerten.
Das KRG schreibt genau vor, zu welchen Krebserkrankungen welche Daten zu erheben, zu registrieren und auszuwerten sind. Darüber hinaus erteilt das neue Bundesgesetz den Kantonen auch die Kompetenz, die Erhebung weiterer Daten zu Krebserkrankungen vorzuschreiben.