Aarau

    Aargau: Lehrpersonen können wohl bald politisch aktiv werden

    Keystone-SDA Regional
    Keystone-SDA Regional

    Aarau,

    Aargauer Lehrkräfte könnten bald wieder politisch aktiv werden, wenn es nach dem Regierungsrat geht.

    Schule
    Geht es nach dem Regierungsrat, könnten die Aargauer Lehrkräfte bald wieder politisch aktiv werden. (Symbolbild) - keystone

    Für Lehrerinnen und Lehrer von Gemeindeschulen sollen künftig die gleichen Unvereinbarkeitsregeln gelten wie für andere Aargauer Gemeindeangestellte.

    Wer ein Pensum bis zu 20 Prozent hat, soll trotzdem in den Gemeinderat wählbar sein, wie der Regierungsrat in seiner am Freitag veröffentlichten Botschaft vorschlägt.

    Sollen Lehrpersonen politisch aktiv sein?

    Auslöser für die Teilrevision des Unvereinbarkeitsgesetzes (UG) ist das per 2022 geänderte Schulgesetz. Nach einem Volksentscheid wurden die traditionellen Schulpflegen abgeschafft.

    Weil der Gemeinderat damit – anstelle der Schulpflege – die unmittelbar vorgesetzte Behörde der Gemeindeschule ist, durften in ihrer Wohngemeinde arbeitende Lehrerinnen und Lehrer nicht mehr als Gemeinderat amten. Wie die Mitte-Fraktion in einer Motion gefordert hatte, soll nun diese Bestimmung wieder gelockert werden.

    Neuregelung bringt Gleichstellung

    Mit der Neuregelung sollen Lehrerpersonen wie andere Gemeindeangestellte behandelt werden, indem eine Anstellung von bis zu 20 Prozent erlaubt wird, wenn jemand im Gemeinderat sitzt. Ausgenommen davon sind Schulleitende, deren Amt grundsätzlich nicht mit dem Einsitz im Gemeinderat vereinbar sein soll. Schon bisher gilt eine solche Regel für die Leiter Finanzen einer Gemeinde.

    Die Regierung schlägt ausserdem vor, die bisherige Unvereinbarkeit zwischen den Ämtern im Gemeinderat und der Finanzkommission auch auf die Geschäftsprüfungskommission auszudehnen.

    Entscheidung steht bevor

    Der Grosse Rat wird noch in diesem Jahr über die Anpassung des Unvereinbarkeitsgesetzes entscheiden, die zweite Beratung ist für Anfang 2025 vorgesehen. Wenn gegen den Beschluss des Parlaments kein Referendum ergriffen wird, sollen die neuen Bestimmungen am 1. Juli 2025 in Kraft treten.

    Kommentare

    User #3770 (nicht angemeldet)

    Solange die Gesinnung nicht ins Klassenzimmer getragen wird ist dies i. O.

    Weiterlesen

    ambulanzen
    18 Interaktionen
    Puck, Bruch, OP
    Anni Tanner
    15 Interaktionen
    Thurgauerin ist 104!

    MEHR AUS AARAU

    7 Interaktionen
    Aargau
    Wie wecken Sie Neugier der Jugendlichen, Marco Sigg?
    Museum Aargau
    Werkhof Aarau
    3 Interaktionen
    Gegen Gebühr
    FC Aarau
    8 Interaktionen
    3:1-Erfolg