Aargauer Lehrer hatte Sex mit Ex-Schüler – nicht auf schwarzer Liste

Aira Flückiger
Aira Flückiger

Aarau,

Ein Aargauer Lehrer hatte mit einem ehemaligen Schüler (15) Geschlechtsverkehr. Der Beschuldigte wurde verurteilt, steht jedoch nicht auf der «schwarzen Liste».

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Der verurteilte Lehrer unterrichte den Schüler in Kunst. (Symbolbild) - Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Lehrer aus dem Kanton Aargau hatte mit seinem ehemaligen Schüler Geschlechtsverkehr.
  • Der Mann wurde aufgrund sexueller Handlungen mit einem Kind verurteilt.
  • Trotzdem steht er nicht auf der «schwarzen Liste» der Lehrpersonen.

In den Sommerferien 2020 vertraute ein Schüler (15) seinem ehemaligen Kunstlehrer ein intimes Geheimnis an. Der 15-Jährige outete sich via die Social-Media-Plattform Snapchat bei ihm als schwul.

Die beiden verabredeten sich in der Folge beim Lehrer zu Hause. «Anlässlich dieses Treffens kam es zum Austausch gegenseitiger Zärtlichkeiten, wie Streicheln und Küssen, sowie zum Oral- und Analverkehr», heisst es gemäss «Tagesanzeiger» im Urteil des Bezirksgerichts Bremgarten AG.

Dieses verurteilte den Beschuldigten im Februar 2022 wegen sexueller Handlungen mit einem Kind. Das Strafmass: Eine bedingte sechsmonatige Freiheitsstrafe sowie ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen.

Der Kontakt sei einvernehmlich gewesen, doch der Junge war damals minderjährig und somit noch im Schutzalter.

Der Lehrer wurde somit zwar verurteilt – landete aber nicht auf der «Liste der Lehrpersonen ohne Unterrichtsberechtigung». Diese sogenannte schwarze Liste soll Kinder vor übergriffigen Pädagoginnen und Pädagogen schützen.

Aufgelistet werden Lehrpersonen, die aufgrund eines Sexualdelikts, psychischer Krankheit oder eines Suchtproblems nicht mehr unterrichten dürfen.

Kantone kommen ihrer Pflicht nicht nach

In diesem Fall hatte das Bildungsdepartement zwar Kenntnis von den Geschehnissen, trug den Mann aber nicht im Register ein. Wie der «Tagesanzeiger» weiter berichtet, melden andere Kantone grundsätzlich keine Lehrpersonen für die Liste und hebeln so deren Zweck aus.

Dabei hält seit fünf Jahren eine Richtlinie der eidgenössischen Erziehungskommission EDK fest, dass die Kantone sämtliche Fälle melden müssen. «Die Kantone sind zur Meldung von Lehrpersonen, denen die Unterrichtsberechtigung entzogen wurde, verpflichtet», erklärt Stefan Kunfermann von der EDK.

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Man habe bezüglich der Umsetzung «gegenüber den Kantonen aber keine Aufsichtsfunktion oder Aufsichtskompetenz».

Auch der Kanton Aargau hat den verurteilten Lehrer im aktuellen Fall nicht in die schwarze Liste eintragen lassen. Die Gefahr, dass die verurteilte Person erneut unterrichten oder einer sonstigen Tätigkeit mit Minderjährigen nachgehen könne, sei aufgrund des vom Gericht ausgesprochenen lebenslänglichen Tätigkeitsverbots bereits äusserst gering, begründet dies Simone Strub Larcher, Kommunikationsleiterin des Aargauer Bildungsdepartement.

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