Weil ein Mädchen sein Haargummi vergessen hat, greift eine Aargauer Jugileiterin zu drastischen Massnahmen – und schneidet kurzerhand ein Büschel Haare ab.
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Kinder im Sportunterricht (Symbolbild). - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Aargauer Mädchen hat sein Haargummi fürs Turnen in der Jugendriege vergessen.
  • Als Strafe schneidet die Leiterin der Neunjährigen ein Büschel Haare ab.
  • Das kommt sie nun teuer zu stehen.

Eklat im Aargau: Weil ein Mädchen sein Haargummi fürs Turnen in der Jugendriege vergisst, greift die Leiterin als Strafe zur Schere.

Die Aargauerin Manuela Guggenbühl ist entsetzt. Ihre neunjährige Tochter besucht den Turnunterricht, der Sohn arbeitet als Helfer, wie sie «ArgoviaToday» erzählt. Doch ausgerechnet in der Riege, in der sich beide engagieren, kommt es zum Skandal.

«Haarsträhne abschneiden nicht schlimm»

Kurz nachdem die Tochter an einem Abend in der Jugi angekommen ist, erhält Guggenbühl plötzlich eine Nachricht ihres Sohns. Die Jugileiterin habe seiner Schwester eine Haarsträhne abgeschnitten, berichtet er. Und das zur Strafe.

Begründet habe die Leiterin das so: Turnen mit offenen Haaren sei gefährlich. Und das Mädchen habe sein Haargummi vergessen. Sie habe den Kindern immer wieder mit Strafen gedroht, sollte das passieren.

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Eine Jugileiterin schnitt einem Mädchen Haare ab. Das hat Folgen nach sich gezogen. - Twitter / @ArgoviaToday

Sofort sucht die Mutter den Kontakt zur Leiterin – vergebens. Weil sie sich nicht meldet, fährt sie persönlich hin. «Sie meinte, eine Haarsträhne abschneiden sei nicht schlimm und ich solle nicht überreagieren», empört sie sich.

Meitli weint um Haare

Die Tochter sieht das anders – das Erlebnis war für sie sehr dramatisch. «Ich bin von ihr weggerannt, aber sie hat mir den Weg versperrt, so dass ich nicht aus der Turnhalle kam.»

Danach habe die Leiterin ihr die Strähne abgeschnitten. Geholfen habe ihr niemand, die Kameraden hätten sogar gelacht, erzählt die Neunjährige.

Danach half nur noch ein Besuch beim Coiffeur. Das Mädchen habe bitterlich geweint – es habe seine langen Haare geliebt.

Jugi schweigt zu Vorwurf

Vergeblich bittet Guggenbühl um eine Stellungnahme der Jugi – also zeigt sie die Leiterin wegen Körperverletzung an. «Dabei dachte ich auch an die anderen Kinder, wer weiss, ob sie es ein zweites Mal machen würde.»

Erst, als das Verfahren bereits läuft, meldet sich die Leiterin. Sie rechtfertigt sich: Haare abschneiden sei keine Körperverletzung.

Ähnlich sieht es auch das Gericht – doch die Übeltäterin wird dennoch zur Kasse gebeten: 100 Franken Strafe und eine Gebühr von 300 Franken muss sie bezahlen.

Sollten Jugileiter Kinder bestrafen dürfen?

«Es ging mir bei der Anzeige vor allem darum, ein Zeichen zu setzen. Man muss sich nicht alles gefallen lassen», so Guggenbühl. In die Jugi gehen ihre Kinder jetzt nicht mehr.

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