Aargauer Besteuerung des Eigenmietwerts widerspricht Bundesvorgaben
Die Besteuerung des Eigenmietwerts von selbstbewohntem Eigentum widerspricht im Kanton Aargau den Vorgaben der Bundesverfassung. Das hat das kantonale Verwaltungsgericht festgestellt. Es hat die Regelung des Kantons aufgehoben.

Das Verwaltungsgericht hiess ein Normenkontrollbegehren des Mieterinnen- und Mieterverbands Aargau gut, wie die Medienstelle der Gerichte Kanton Aargau am Donnerstag mitteilte. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts ist endgültig und kann daher nicht an das Bundesgericht weitergezogen werden.
Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts müssen Eigenmietwerte auf kantonaler Ebene mindestens 60 Prozent des Marktmietwerts betragen. Hält eine kantonale Steuerordnung diese Vorgabe nicht ein, verstösst sie gegen die Bundesverfassung.
Das Verwaltungsgericht stellte in seinem Urteil fest, dass die Regelung im kantonalen Steuergesetz diesen verfassungsmässigen Anforderungen nicht entspricht. Obwohl die Eigenmietwerte per 1. Januar 2016 angehoben wurden, liegt ein erheblicher Teil der Eigenmietwerte im Kanton unterhalb von 60 Prozent der Marktmietwerte.